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eines aus der sonst Sachsen überlagernden Grafschaftsverfassung herausgeschnittenen Verwaltungsbezirks, der Reichsvogtei Goslar mit dem königlichen Vogt an der Spitze, bezeugt.
Nicht aus dem Auge verloren werden darf, daß anfänglich die Gose eine scharf ausgeprägte Scheidelinie zwischen Berg- und Marktsiedlung zog, die kirchlich und verwaltungsmäßig streng von- einander getrennt waren. Der Fluß bildete hier ein Sumpfgebiet, das wiwarium regis, den Königsweiher, der in der Richtung auf die Pfalz zu von der via alta, dem noch heute so genannten Hohen Wege, einem künstlich erhöhten Straßenzuge, durchquert wurde.
Die räumliche Entfaltung Goslars ist dann weiter so erfolgt, daß sich um die sich als eine planmäßige königliche Gründung darstel- lende Marktniederlassung diesseits der Gose, als deren erster Markt- platz der vielleicht eine noch frühere einfache Straßenmarktanlage ablösende Schuhhof erscheint, als Kern einige andere Siedlungs- körper legten, einmal in Gestalt des ebenfalls mit dem Bergwesen in Verbindung stehenden Frankenberges, offenbar einer‘ schon äl- teren, bereits länger vorhandenen und von der Marktniederlassung deutlich abgehobenen, auch völkisch von ihr gesonderten Anlage, sodann in Gestalt des Jakobi- und des Stephani-Kirchspiels, die mit ihren nach Norden und Osten halbkreis- oder rippenförmig das Stadtinnere umschließenden Straßen unschwer als spätere Stadter- weiterungen kenntlich sind.
Nachdem im Jahre 1108 eine Neuabgrenzung des Frankenber- ger Pfarrsprengels erfolgt war, die diesem alles Gelände westlich der Berning-, der heutigen: Bäringerstraße sowie der auf die Pfalz zuführenden Wernher- und der Gezmannstraße, vermutlich also der Schreiber- und der oberen Mühlenstraße, zuwies und damit den kirchlichen Ausbau Goslars zum Abschluß brachte, wurde das so entstandene Gemeinwesen einschließlich der Pfalz und ihrer Nach- barschaft mit einem einheitlichen Mauerring versehen. Dadurch spätestens ist aus der bloßen Marktsiedlung Goslar ein räumlich und ständisch erweitertes Gebilde, eine Stadt im Rechtssinne, geworden.
Aber auch nach der Errichtung der Stadtmauer wirkten die frü- heren Verhältnisse nach. Noch im 14. Jahrhundert läßt sich beob- achten, daß die Umgebung des Kaiserhauses, im wesentlichen der Pfarrsprengel der von dem Domstift abhängigen Thomaskirche, in- nerhalb des Mauerringes in rechtlicher Sonderung neben dem Be- zirk auf dem linken Flußufer steht.?®) Sie gehört nach 1290 der aus dem ursprünglichen Machtbereich des Reichsvogtes ausgeschiede-


