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1. Auf Goslar bezügliche Veröffentlichungen.
Soweit es sich um Goslar handelt, ist das Wesentliche von dem, was darüber zu bemerken ist, bereits in der Einleitung gesagt. In den aufgezählten Veröffentlichungen,*°) vor allem dem Aufsatz von Borchers und meinen eigenen Ausführungen an dem oben S. 7 Anm. 1 genannten Orte, sind auch die sonstigen Vorgänge iiber Goslar zusammengestellt.*?) Ebenso finden sich in ihnen Hin- deutungen auf die Literatur zur städtischen Verfassungstopogra- phie des Mittelalters.°°)
Hinzufügen möchte ich hier noch einen Hinweis auf einige Un- tersuchungen kirchenrechtsgeschichtlicher Art, die für die Entwick- lung im Pfalzbezirk und bei der Marktanlage für unsere Zwecke von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei neben meinem oben S. 7 Anm. 9 erwähnten Aufsatz namentlich um die Bücher von E. Schiller, Bürgerschaft und Geistlichkeit in Goslar(1290—1365), Kirchenrechtl. Abhandlungen, hrsgeg. von U. Stutz, Heft 77 (Stuttgart 1912), und von F. Machens ‚Die Archidiakonate des Bistums Hildesheim im Mittelalter. Beiträge für die Geschichte Nie- dersachsens und Westfalens, Ergänzungsheft zum 8. Bande(Hil- desheim und Leipzig 1920).
2. Literatur zur Straßennamenforschung im ganzen.
Wegen der Literatur zur Strn.-Forschung im ganzen kann auf die Abhandlung Beschorners sowie die früheren Darlegungen zur vergleichenden Strn.-Forschung zurückgegriffen werden.°'} Zu ihnen treten noch hinzu einige für uns besonders wichtige Werke zur allgemeinen Geschichte des deutschen Städtewesens im Mittelalter, die bei Beschorner entsprechend dem Plane seiner Arbeit unberücksichtigt geblieben sind. Ich denke dabei vornehm- lich an die„Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ von G.L.v. Maurer) und das Buch von H. G. Gengler„Deutsche Stadtrechtsaltertümer‘‘,’°®) die manche Erträge auch für Goslar bringen.
Von den Veröffentlichungen über die Strn. einzelner Städte sind in erster Linie bedeutsam die Schriften, die sich mit den Strn. der Städte des niederdeutschen Raumes beschäftigen. Sie sind, soweit die Zeit bis 1924 in Betracht kommt, zum großen Teile zu entneh- men aus der Beschornerschen Aufstellung. Von den bei Be- scehorner übergangenen und den später erschienenen Arbeiten
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