FB
als ein halbes Jahrhundert verstrichen und daß inzwischen eine größere Anzahl von Urkunden aufgefunden worden ist. Sie sind aus einem Nachtragsverzeichnis ersichtlich, das im Goslarer Stadt- archiv geführt wird. Dazu kommt, daß auch die Angaben des Ur- kundenbuches selbst zum Teil der Ergänzung und Berichtigung be- dürfen. Beides ist für die Zwecke der Strn.-Forschung zu beachten. Für die Zeit nach 1400 sind die Urkundenbestände des Goslarer Stadtarchivs herangezogen. Sie umfassen außer den städtischen Urkunden vor allem solche der geistlichen Stiftungen und An- stalten. Zu ihnen treten noch mehrere Kopialbücher hinzu, unter denen namentlich ein städtisches Kopialbuch mit der alten Archiv- bezeichnung Kop. B. Nr. 402 sowie zwei Kopialbücher des Dom- stifts St. Simon und Judas(Kop. B.S.J.Iund II) hervorzuheben sind. 2. Stadtbücher. An Stadtbüchern und verwandten Niederschriften sind außer den erwähnten Kopialbüchern hauptsächlich benützt worden:?”) 1. Wortzinsbuch, 1415 bis gegen Ende des 15. Jahrhun- derts(W.), 2. Häuserbuch(1. Grundbuch), 1443—1503(Nr. 1—1672); Forts. 1503—1505(Nr. 1—95)(H.), 3. Eigentumsbuch(2. Grundbuch), 1546—1587(E.), 4. Denkbuch des Rates, 1542—1580(D.), 5. Bedenkbuch des Rates, 1611—1640, 5 Nachträge 1642 u. 56(Bd.), 6. Schoßregister von 1457 f.(Sch.). Sie sind geordnet nach den Pfarrbezirken: Thomaskirche (T.), Marktkirche(M.), Frankenberger Kirche(F.), Jakobi- kirche(J.), Stephanikirche(St.). Neben den gewöhnlichen Schoßregistern(Schoß oder Ge- meinschoß) kommen Hausschoßregister(H. Sch.) und Vor- schoßregister(V. Sch.) sowie eine Anzahl von Registern für besondere Zwecke in Betracht. 7. Kopialbuch der Bruderschaft Unserer Lieben Frauen in Goslar, 1377—1528(ULF.) ‚°®) 8. Register der Renten der Kirchen, Bruderschaften usw. in Goslar, 1444 bis etwa 1462, Alte Archivn. 1153(R. R.), 9, Verzeichnis der von dem Goslarer Kistenamt ausgeliehenen Kapitalien, angelegt 1589(K. A.). 10. Verzeichnis der wüsten Hausstätten, 1642 f., Alte Archivn. 464(W. H.).


