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Die Goslarer Straßennamen : ein Beitrag zur städtischen Verfassungstopographie des Mittelalters und zur vergleichenden Straßennamensforschung ; mit einem Stadtplan / von Karl Frölich
Entstehung
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währte, zumal nur ein unzureichender Bestand an älteren Karten vorhanden ist. Durch die oben angeführten Untersuchungen ist jedoch unser Wissen um die Entstehung und das Werden Goslars in verfassungs-, rechts- und wirtschaftsgeschichtlicher, daneben auch in topographischer Hinsicht wesentlich vertieft und berei- chert, so daß mancher für die Beurteilung des mittelalterlichen Stadtbildes und für den Ausbau des Straßennetzes wichtige Vor- gang in hellere Beleuchtung gerückt erscheint.

Trotzdem läßt sich hier ebenfalls noch weiterkommen, wenn die Art des Vorgehens den besonderen Zielen der Strn.-Forschung angepaßt wird. Bei den bisherigen Erörterungen steht die Entwick- lung des Stadtgrundrisses als solchen, das Zusammenwachsen von Goslar aus einer Reihe von Einzelsiedlungen und deren allmäh- liche Verschmelzung im Vordergrund, während die Ausgestaltung des eigentlichen Straßennetzes und die genauere Feststellung des Verlaufs der vorhandenen Wegezüge dem gegenüber zurücktraten. Durch eine stärkere Berücksichtigung dieser Sachverhalte wird nicht nur die Darstellung des Stadtbildes abgerundet, sondern zu- gleich der Boden für eine bessere Erfassung und Deutung der Stra- Bennamen geebnet.

Wie ich glaube, handelt es sich hierbei um einen Gesichtspunkt, der für die Strn.-Forschung überhaupt eine größere Beachtung be- ansprucht, als er bisher gefunden hat. Obgleich nicht selten die Ar- beiten über die Strn. der deutschen Städte auch Betrachtungen über den Stadtgrundriß bringen und sie für Zwecke der Strn.-Forschung auswerten, ist doch in dieser Richtung kaum alles Erforderliche ge- schehen, um die Ergebnisse der Stadtgrundrißforschung oder, viel- leicht besser gesagt, der städtischen Verfassungstopographie?®) in

- den Dienst der Strn.-Forschung zu stellen und zu versuchen, mit ihrer

Hilfe zu neuen Einsichten zu gelangen. In der Regel hat man sich darauf beschränkt, den aus den vorliegenden Karten entnommenen Stadtgrundriß auszudeuten, um bei obwaltenden Zweifeln Klarheit über den Verlauf und die Benennung der vorkommenden Wege- züge zu gewinnen. Aber einmal darf nicht übersehen werden, daß oft genug Änderungen im Stadtgrundriß, darunter selbst solche recht erheblicher Art, eine Rolle spielen, die es im Einzelfalle auf- zudecken gilt. Und ferner ist von Belang, daß nicht nur Umgestal- tungen des Straßennetzes insgesamt hier von Wichtigkeit sein kön- nen, sondern ebenso Verschiebungen, die sich im Bereich der ein- zelnen Grundstücke vollziehen. Sie betreffen die Besonderheiten