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Die Goslarer Straßennamen : ein Beitrag zur städtischen Verfassungstopographie des Mittelalters und zur vergleichenden Straßennamensforschung ; mit einem Stadtplan / von Karl Frölich
Entstehung
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Eron-

stand, daß die Bestände, die das Goslarer Stadtarchiv nicht allein in Form von Urkunden auf Pergament und Papier, sondern vor allem in Gestalt der Statuten-, Gerichts- und Verwaltungsbücher des späteren Mittelalters, der sogenannten Stadtbücher, aufweist, keineswegs schon völlig ausgeschöpft sind. So ist eine ganze Reihe von mittelalterlichen Straßennamen bis jetzt der Aufmerksamkeit der Bearbeiter entgangen. Bei anderen, insbesondere solchen, die mit Personennamen gebildet sind, erwies sich nachteilig ihre stets wechselnde Schreibweise und ihre beständige Umbildung im Volks- munde. Das nötigte dazu, die vorhandenen Aufzeichnungen einer erneuten Durchsicht zu unterziehen, um so die Unterlagen zu ver- vollständigen.

Leider besteht hier insofern eine Schwierigkeit, als die für eine Nachprüfung in erster Linie in Betracht kommenden mittelalter- lichen Stadtbücher noch nicht sämtlich aufgenommen und verzet- telt sind. Aber die Erträge, die die von mir benutzten Kopial-, Grund- und Kontraktenbücher der Stadt sowie die in größerer Zahl erhaltenen, steuerlichen Zwecken dienenden Schoßregister abwer- fen, erwiesen sich als so reichhaltig, daß es mit ihrer Hilfe aller- dings auch unterstützt durch eine Reihe von glücklichen Einzel- funden gelungen ist, in fast allen Fällen zu sicheren, einer An- zweifelung entzogenen Aufschlüssen zu gelangen. Deshalb darf unterstellt werden, daß, obwohl unbedingte Vollständigkeit in der Auswertung des Stoffes nicht erreicht ist, doch irgendwelche für die Beurteilung wesentlichen Nachrichten kaum übersehen sind. Zwar ist damit zu rechnen, daß noch einzelne neue Straßenbezeich- nungen auftauchen, daß die zeitlichen Ansätze für das erste Vor- kommen eines Straßennamens sich ändern oder daß weitere Ab- weichungen in der Schreibweise der Namen hervortreten können, Insgesamt aber wird das, was jetzt ermittelt ist, eine einwandfreie Grundlage für die weitere Forschung abgeben und auch einer Nach- prüfung auf Grund noch nicht benutzter Quellen standhalten.

b) Auswertung der Ergebnisse der städtischen

Verfassungstopographie.

Ein zweites Hemnminis erwuchs daraus, daß die räumliche Ent- wicklung der Stadt, auf deren Hintergrund sich die Ausbildung des Straßennetzes vollzogen hat, bis vor nicht allzu langer Zeit weit- gehend im Dunkeln lag und mannigfachen Zweifeln Spielraum ge-