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zeß aus der Osterwoche des Jahres 1407 Aufschluß gibt. Dieses Vorgehen wurde der Stadt um so leichter, als es ihr bereits gegen das Ende des 14. Jahrhunderts gelungen war, durch eine geschickt durchgeführte Politik des Auskaufs die Mehrzahl der Gruben am Rammelsberge in ihrer Hand zu vereinigen‘). Die Neuregelung des Bergwesens im Jahre 1407 scheint die Auflösung der Kor- poration der Silvanen und Montanen im Gefolge gehabt zu haben°).
Merkwürdiger Weise finden sich nun trotz der durchaus neuen Grundlage, auf welche die bergrechtlichen Verhältnisse ge- stellt wurden, in dem Gewerkenbriefe vom Jahre 1407 wieder die Sechsmannen erwähnt, die aber jetzt, wie dort gesagt wird,„van des berghes wegen to dem Rade horen.“ Diesen Sechsmannen, die keine Gewerken sein dürfen und von denen drei aus dem sitzenden und drei aus dem alten Rate sein müssen, liegt nach dem Inhalte des Rezesses die Schlichtung der Streitigkeiten ob, die sich aus dem Vertrage zwischen den Gewerken ergeben. Sie haben nach Stimmenmehrheit ihre Entscheidung zu treffen; für den Fall, daß Stimmengleichheit eintritt, sollen Rat und Gewerkschaft zusammen einen Obmann aus dem gemeinen Rate wählen, dessen Stimme den Ausschlag gibt. Die Sechsmannen bilden also nun- mehr eine Ratsabteilung, die anscheinend allgemein mit der Wahr- nehmung der Rechte des Rates in Ansehung des Bergbaus be- traut ist, dabei aber auch richterliche Funktionen auszuüben hat. Offenbar liegt hier eine Anlehnung an die früheren Zustände vor. Allein die ganze Einrichtung wird nicht lediglich auf die Neigung jener Zeit, die alten überlieferten Formen nach Möglichkeit bei- zubehalten, zurückzuführen, sondern mit dem die Sicherung des Rammelsberges bezweckenden Vorgehen des Rates überhaupt in Verbindung zu bringen sein. Wahrscheinlich haben wir es hier ebenfalls mit einer klug ersonnenen Maßregel städtischer Politik zu tun. Es ist bereits hervorgehoben‘), daß auch nach der Einigung des Jahres 1290 die Korporation der Berg- und Hütten-
) Vgl. Neuburg S.69f. und das dort erwähnte Register„von den delen des Rades vp dem Rammesberge,“ abgedruckt im Vaterländ. Archiv 1841 S. 341 f..
2) Neuburg 8.81.
3) Vgl. Neuburg S. 81, 296, 300, 315, 333, 357, 358.
#8. oben S.A7, ferner S. 117f., 1281...


