Druckschrift 
Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter / von Karl Frölich
Entstehung
Seite
27
Einzelbild herunterladen

2. Abschnitt.

Das Auseinanderbrechen des Reichsvogteibezirks Goslar.

$4.

l. Die Bildung selbständiger Gerichtsbezirke in der Vogtei jenseits des Wassers, in der Waldmark und auf dem Rammelsberge. Die kleinen Gerichte in Goslar.

1. Im Laufe des 13. Jahrhunderts ist das Gebiet der Goslarer Reichsvogtei in eine Anzahl von selbständigen, der Hoheit ver- schiedener Herren unterworfenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken zerfallen. Während in früherer Zeit die Herrscher mit fester Hand ihren Besitz in und bei Goslar wahrten und vermehrten, beginnen unter Friedrich I. die Vergabungen aus dem Bestande der königlichen Güter und Einkünfte. Vorübergehend muß um die Mitte des 12. Jahrhunderts Herzog Heinrich der Löwe sogar schon den ganzen Vogteibezirk von Goslar als Reichslehen besessen haben, ohne jedoch imstande zu sein, den für sein Haus so wich- tigen Erwerb zu behaupten, der eine Verbindung schuf zwischen den nördlich des Harzes gelegenen Teilen der Stammlande der Braunschweiger Herzöge und ihren südharzischen Besitzungen!). Glücklicher als Heinrich der Löwe waren seine Nachfolger. Ihnen ist es gelungen, seit der Regierung Friedrichs II. in der Goslar umgebenden Waldmark festen Fuß zu fassen und die volle Terri- torialhoheit über diesen Bezirk, soweit nicht Stücke davon an andere Herren, wie die Bischöfe von Hildesheim und die Grafen von Wernigerode, verlehnt waren, zu gewinnen.

Dr Vel2 Weiland. Ss. 29,.Bode U. B. THin].ıS. 89£..