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Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter / von Karl Frölich
Entstehung
Seite
8
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1. Abschnitt.

Die Gerichtsverfassung der älteren Zeit.

81.

1. Die gerichtlichen Verhältnisse bis zum Jahre 1219.

1. Goslar ist aus unbedeutenden Anfängen erwachsen. An der Stelle des späteren Ortes befand sich ursprünglich ein könig- licher Herrenhof, von dem aus die Verwaltung des in der Nähe befindlichen Reichsgutes geführt wurde und der von der im Okertale belegenen Pfalz Werla wirtschaftlich abhängig war. Nach der Entdeckung der Silberschätze des Rammelsberges stieg die Be- deutung der Ansiedlung. Unter Heinrich II. wurde die Abhängig- keit von Werla gelöst und Goslar einer eigenen Kurienverwaltung unterstellt. Das Bestehen einer kaiserlichen Pfalz in Goslar wird zum ersten Male während der Regierungszeit Konrads II. ausdrücklich erwähnt).

Der Ort, dem sich immer mehr die Gunst der Herrscher zuwandte, blühte in der Folgezeit schnell empor. Die Entwicklung des Bergbaus und der Umstand, daß die Kaiser jetzt häufig in den Mauern der Pfalz weilten und dort ihr Hoflager abhielten, eröffneten der Tätigkeit des Kaufmannes ein lohnendes Feld. So gewann Goslar auch als Handelsplatz Bedeutung. Bereits in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts wird des besonderen Rechtes der mercatores de Goslaria gedacht. Konrad II. gestattete den Kaufleuten in Quedlinburg, nach demselben Rechte zu leben, wie die Kaufleute zu Goslar und Magdeburg undde omnibus que ad cibaria pertinent unter sich zu richten mit der Maßgabe, daß

') Vgl. hierzu Bode U. B. I Einl. 8.2 f.. Die Erhebung Goslars zur Pfalz ist wahrscheinlich bereits in die Zeit Heinrichs I. zu setzen(Weiland IS. 6).

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