3 auf dem Markte ein städtischer Vogt als Beamter des Rates Recht gesprochen habe. Weiland nimmt dagegen an, daß es sich bei dem Gericht jenseits des Wassers um das Berggericht handele, dessen Sitz die Zehntbank auf dem Rammelsberge war, das von der Stadt also ebenfalls durch die Abzucht geschieden wurde. Neuburg wiederum glaubt in diesem Gericht zwar auch ein Berggericht zu erkennen, nach seiner Ansicht kommt hierbei aber nicht das Berg- gericht auf dem Rammelsberge in Betracht, sondern ein anderes in den Quellen erwähntes Berggericht, dessen Gerichtsstätte sich vor dem in der Nähe des Kaiserhauses belegenen Münster befand}). Planck, der in seiner Darstellung des deutschen Gerichtsverfahrens im Mittelalter Goslar sonst eingehend berücksichtigt, beschränkt sich in der hier fraglichen Beziehung auf die Bemerkung, dem großen Gericht würden entgegengesetzt die lokal durch die Ab- zucht davon getrennten kleinen Gerichte, denen kleine Vögte vor- ständen, sowie das Gericht auf dem Hofe und das Gericht auf der Reperstraße, über deren Verhältnis zu den übrigen Stadt- gerichten nichts Näheres zu ersehen sei”). Endlich vertritt Schröder in seiner Untersuchung über die Gerichtsverfassung des Sachsenspiegels, die auch die städtischen Verhältnisse gelegent- lich zur Vergleichung mit heranzieht, den Standpunkt, daß in Goslar der kleine Vogt an die Stelle des Gografen getreten zu sein scheine, während der Schultheiß eine schwer zu umgrenzende Mittelstellung zwischen dem großen und dem kleinen Vogt ein- nehme und auch dem Vollstreckungswesen nicht fern geblieben sei?°).
Alle diese Ansichten, die von einander in der erheblichsten Weise abweichen, halten indessen einer Nachprüfung an der Hand der Urkunden nicht stand und reichen nicht aus, die von den einzelnen Gerichten in Goslar handelnden Quellenzeugnisse in ihrer Gesamtheit zufriedenstellend zu erklären*).
Erst die Untersuchungen Bodes bei der Herausgabe des
) Vgl. Wolfstieg S.55, 72, 73 Anm. 19, Weiland II S.46, 47, Neuburg S. 345, 347 f.. Zu der Arbeit von Wolfstieg ist zu vergleichen die Besprechung von Weiland, Deutsche Literaturzeitung 1886 S. 122.
ar Bilanck 6. V. 18:82,
3) Schröder G.Y\. S. 58 Ann. 1.
#) Vgl. wegen der verschiedenen Ansichten auch die Zusammenstellung bei Neuburg S. 346, 347. Von älteren Schriftstellern sind zu erwähnen
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