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Kritische Beiträge zur Lehre von der Strafrechtsschuld / von Dr. W. Mittermaier, Professor der Rechte
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sein? Kann dazu die Vorstellung, kann der Verstand als Binde- glied ausreichen? Offenbar nicht; aus beiden allein resultiert nie eine Tat; nur wenn sie den Willen beeinflussen, wirken sie auch auf die Tat. Drum kann auch die sog. Vorstellungstheorie nie den Willen ganz außer Acht lassen. Dies Ergebnis ist ein ganz einfaches. Es kann nur nicht ın dieser Einfachheit für die Erklärung der ver- schiedenen Schuldformen verwendet werden, wie man das aller- meistens versucht oder doch zu tun sıch vortäuscht. Wenn wir die Schuld als Willensmangel, besser als fehlerhafte Beziehung der Psyche zur Tat ansprechen, dann brauchen wir keineswegs auf die Lehre des Indeterminismus zurückzugreifen, die freilich wohl bei jenem Satz Patin gewesen ist. Wer die rechtswidrige Tat anders als durch den Willen mit der Psyche verbinden kann, der braucht die Schuld nicht im Wollen zu begründen!).

Die Erörterung der vorliegenden Frage braucht nicht auf den Streit zwischen Wıllenstheorie und Vorstellungs- theorie einzugehen, der bis in die Jüngste Zeit mit mehr Aufwand von Geistesschärfe geführt wurde, als seiner praktischen Bedeutung zukommt. Ich vermag wenigstens nicht zu erkennen, welche Be- deutung für Gesetzgeber oder Richter es haben sollte, ob ich sage, der Wille richtet sich auf den Erfolg, oder, er richtet sich nur auf die Körperbewegung und wird von der Vorstellung des Erfolges begleitet. Keine der Theorien kann mir zu klarer Scheidung der Schuldformen dienen; keine gibt mir einen sicheren Anhalt für die genaue Abgrenzung der Strafbarkeit; beide stellen genau die gleichen Formeln für die Schuldarten auf. Die Vorstellungstheorie muß so gut wie die Willenstheorie das Hauptelement der Schuld, das ethische im Wollen selbst suchen, da die Vorstellung an sich wohl objektiv bewertet werden kann, aber nur durch ihre Beziehung zum Wollen ethische Bedeutung erlangt. Es ist Gefühlssache, welcher

) v. Bar, a.a.©.$ 233 will die culpa als einen Ausfluss mangelhafter Bildung des Charakters erklären. Abgesehen davon, dass das für viele Fälle vielleicht die meisten zu weit geht(s. unten S. 54) muss dann doch die Tat irgendwie dem Charakter entstammen. DieBetätigung eines unerzogenen, rücksichtslosen Charakters ist doch immer eine Willensäusserung. Anders kann ich mir den Vorgang nicht vorstellen.