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VI.
Ich habe bisher einfach die Frage erörtert, ob Schuld, so wie wir sie bisher auffaßten, und so wie wir sie mit Nutzen für die Folgezeit auffassen, ein Moment der Einzeltat und nicht gleich dem gesamten Verhalten eines Menschen ist. Nun aber taucht die Frage auf, welchen Platz unter den Elementen der Tat die Schuld einnimmt. Vor allem: ist sie ein psychologisches, nor- matives oder ethisches Moment? Ich trenne wohl mit Recht„normativ‘“ und„ethisch“. Das normative Denken an sich setzt ein Geschehen lediglich objektiv in Beziehung zu einer Norm, einem vorgestellten Ideal, diese Norm im empirisch-quantitativen wie teleologischen Sinn genommen); das ethische fügt aber das Pflichtmoment hinzu und ist daher nur bei Menschen anwendbar: der Mensch soll die Norm zu erreichen streben; wir beurteilen nicht nur das Erreichte, sondern auch das Streben?). Den Begriff des Ethischen aber darf ich sehr wohl in dem weiteren Sinn nehmen, daß darunter auch das Rechtsleben fällt, nicht nur die Moral, wie ich sie gerade dem Recht gegenüberstellte.—
In dieser Frage sind die Meinungen sehr verschieden; aber offenbar haben die Verschiedenheiten nicht in jeder Hinsicht prak- tische Bedeutung. Nur die Auffassung, daß Schuld etwas ethisches sei, hebt sich scharf ab von der anderen, daß sie lediglich norma- tiven Charakter habe. Wenn man neuerdings die Frage zu klären unternimmt, so ist das— trotz der momentanen praktischen Un- erheblichkeit— zu begrüßen, denn es ebnet uns wohl den Weg zu richtigerer Erfassung der Begriffe. Wir finden die Auffassung, daß Schuld etwas rein psychologisches sei’),— umgekehrt, daß sie etwas rein ethisches, eine ethische Bewertung sei*). Am meisten
») S, Windelband, MonSchr. Krim. Psych. 3, S. 4 f.
2) Darauf haben schon andere vor mir hingewiesen; aber es muss immer wieder betont werden.
8) Hauptsächlich Radbruch, ZStRWiss. 24, 333. S. auch Klee, Zur Lehre vom strafrrechtlichen Vorsatz, S. 41—47.
4) Neuestens sehr entschieden Sturm, GS. 74, 160 ft,


