Druckschrift 
Kritische Beiträge zur Lehre von der Strafrechtsschuld / von Dr. W. Mittermaier, Professor der Rechte
Entstehung
Seite
27
Einzelbild herunterladen

beide ehrlich sein und sagen, daß sie von grundverschiedenen Ge- danken ausgehen.

Aber ich bin davon überzeugt, daß auch der Determinismus wie das praktische Leben nicht so bald von der Schuldidee im bisherigen Sinne ablassen werden. Der Täter selbst(vorausgesetzt,( daß er normal denkt) hat wie die Allgemeinheit die Vorstellung der ab- strakten Fähigkeit des Anders-handeln-könnens. Auf diese Fähig- keit, die jeder Determinist als normale Motivierbarkeit anerkennt, bauen sich das Pflichtgebot auf und der Gedanke, daß schon zur Zeit der Tat die Möglichkeit vorhanden war, die Pflicht zu erfüllen. Sie ist an sich keine konkrete Freiheit, wenn sie auch vielfach als solche empfunden wird. Während nun der indeterministische Schuld- gedanke die Tat auch an der allgemeinen Fähigkeit mißt, aber zu- gleich eine konkrete Freiheit annimmt und sich wesentlich auf diese zweite stützt, kann man deterministisch nur die allgemeine Fähigkeit anerkennen; sie reicht Alben ans um diem Schuldgedanken zu erklären, so daß der Determinist die tatsächlich vorhandene Schuldvorstellung nicht als eine grobe Tau- schung, sondern als etwas durchaus reales und richtig begründetes annehmen kann.

Wie sonach das Pflichtbewußtsein beim Täter mit Recht die Tat für die Zeit ihrer Begehung in Relation zu der auch für diese Zeit angenommenen normalen Motivierbarkeit setzt, so darf auch der Staat von dieser berechtigten psychischen Erscheinung Gebrauch machen. Er darf auch die Tat messen und bewerten und darauf sein Strafrecht als Tatvergeltung gründen. Ja, wenn er es Deal kalter würde der einzelne, der selbst seine Taten so bewertet(und unter Umständen bereut), die Nichtberücksichtigung der Taten durch den Staat als einen Fehler, eine Schwäche ansehen. Nicht den indeter- ministischen Schuldgedanken braucht der Staat anzunehmen, und doch kann er den durchaus richtigen Vorstellungen gerecht werden, die den indeterministischen Schuldgedanken vortäuschen!). Viel-

') Hierauf wird noch näher einzugehen sein. Vorläufig dart nur darauf hingewiesen werden, dass selbst ein so absoluter Determinist und Leugner des Schuldgedankens wie Aschaffenburg das Bedürfnis fühlt, das Verantwortlich- keitsempfinden des Einzelnen zur Rechtfertigung seines strafenden Einschreitens zu benützen: Verbrechen, S. 214. Auch Träger, a.a. O. 2ort. führt das Schuld gefühl an.