Druckschrift 
Kritische Beiträge zur Lehre von der Strafrechtsschuld / von Dr. W. Mittermaier, Professor der Rechte
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen

gehobenen Elemente der Einzeltat kann der Determinist nicht als dem Objekt seiner Strafreaktion festhalten, wenn er es nicht ir- gendwie gegenüber der Psyche des Täters analog dem Indeter- ministen verselbständigen kann. Wenn das von seinem Stand- punkt unmöglich ist, dann gibt es keine Schuld mehr. Das haben klardenkende Deterministen bekanntlich stets zugegeben. Nur sollten sie dann auch die Konsequenzen freimütig ziehen und nicht immer wieder versuchen, an der Bestrafung einer Tat festzuhalten und sie zu erklären. Einen solchen nicht gelungenen Versuch sehe ich z. B. in Trägers Bestimmung), Schuld sei Verursachung durch ein Wesen, das Einsicht in die Rechts- und Pflichtgebote und in deren Bedeutung für das Allgemeinleben hat. Die Handlung soll die sittliche Qualität eines Menschen enthüllen. Ehrlich gesagt ist danach die Tat nichts anderes als das Symptom für die Qualität eines sozialreifen Menschen. Die Schuld in dem(allerdings mög- lichen!) Sinn von Kausalität zu nehmen, ist aber nur ein Verbergen der Tatsache, daß man den alten Schuldgedanken aufgibt. Es kann sich für die derart vorgehenden Deterministen nur darum han- deln, ob ihre Maßregeln, die an die Einzeltat zurechnungsfähiger Menschen anknüpfen, um deren Psyche zu beeinflussen(und daneben Generalprävention zu treiben), nicht praktisch von den Indetermi- nisten alsSchuldstrafe angesprochen werden können. Ich möchte wohl annehmen, daß dieser Friedensschluß möglich, ja wahr- scheinlich ist! Der Indeterminist, der die Schuld vergelten will, wird immer mehr deren materielle Seite ausbilden, daher immer mehr die allgemeine Gesinnung des Täters berücksichtigen; er kann und muß in unzähligen Fällen auf die Vergeltung verzichten?); er übt Generalprävention praktisch genau so wie der Determinist; er muß endlich auch der Gefährlichkeit des Täters Rechnung tragen. Kurz: praktisch werden sich beide Anschauungen treffen können und müssen, da eben keine völlig auszurotten ist. Nur müssen

') L. Träger, Wille, Determinismus, Strafe, 1895, 213.

?) Ich muss dies ausdrücklich hier konstatieren, da es trotz seiner Selbst- verständlichkeit von einseitigen Deterministen als eine Inkonsequenz des Inde- terminismus angesehen wird; sie verwechseln immer wieder die staatliche Vergeltung mit der sittlichen im Sinne Kants. Gut Beling, Vergeltungsidee, SYASE