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auf das normative ist allerdings nicht zu finden, obwohl sie offen- bar das regelmäßige ist.—
Eine eigene Anschauung gewinnen wir, indem wir Ge- setz, Praxis und Theorie prüfen und unsere Auffassung kritisch an der der anderen messen. Immer wieder stoßen wir auf‘Analogien in früheren Darstellungen,— ein Beweis, daß gemeinsame An- schauungen hier möglich und durchaus natürlich sind; aber immer wieder weichen wir da und dort von anderen Ansichten ab,— ein Beweis, wie schwierig es ist(wenn überhaupt möglich), hier zu voller Klarheit zu gelangen, und eine Mahnung, daß wir auf diesem Gebiete zu einer möglichst einfach ausgebildeten Auffassung gelangen müssen: das praktische Leben begnügt sich bekannter- maßen längst mit nicht allzu feinen Gebilden.
Ich sehe in der Schuld die vermeidbare Rechtspflichtwidrigkeit der Einzeltat. Sie ist nicht etwas rein psychologisches, auch nicht nur die Bewertung eines Seelenzustandes, sondern sie ist die sozial- ethisch als unrecht bewertete psychische Beziehung zu einem mit dem Schuldigen irgendwie in adäquatem Kausalverhältnis stehenden Geschehnis. Die psychische Beziehung verlangt Billigung der Tat durch den Täter bei einem Willensakt. Die Bewertung setzt voraus, daß der Täter eine bestimmte Geistesreife besaß, d. h. zurech- nungsfähig war, und daß er in irgend einer Art das Unrecht ver- meiden konnte; sie zielt auf eine Vergeltung.— Wir trennen die Schuld mit Recht in zwei Arten, Vorsatz und Fahrlässigkeit, die sich wesentlich psychologisch unterscheiden, indem der Vorsatz eine Billigung des Erfolges verlangt, während bei der Fahrlässig- keit die Billigung des verursachten Erfolges fehlt. Wenn auch regelmäßig ein geringerer Grad der Pflichtwidrigkeit in der Fahr- lässigkeit zu finden ist, so ist das doch keineswegs grundsätzlich der Fall.— Die Schuld wurzelt in der Gesinnung; ihre Intensität wird durch Größe des Pflichtobjekts, Möglichkeit der Pflichterfüllung, Motive der Tat und Charakter des Täters bestimmt.—
Ihr gegenüber steht die allgemeine Gefährlichkeit des Menschen, die oftmals in der Schuld sich ausdrückt, aber auch oft völlig von dieser verschieden ist.—


