Druckschrift 
Geschichte der großherzoglich hessischen Stadt Staufenberg und ihrer beiden Burgen : Festschrift sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein Ludewig IV zum 25. August 1883 gewidmet von Rektor und Senat der Landesuniversität / nach den Quellen bearbeitet von Josef Maria Hugo von Ritgen
Entstehung
Seite
30
Einzelbild herunterladen

Als er auf der Rückreise von Jerusalem mit seinem Freunde Johann von Ziegenhain in Venedig ankam, hätten dortige Kaufleute in diesem den Ritter wieder erkannt, welcher sie vor Jahren auf einer Geschäfts- reise durch ziegenhainisches Gebiet überfallen und beraubt habe, und hätten nun seine Gefangennahme bewirkt, der Landgraf Ludwig aber hätte das geforderte Lösegeld für ihn bezahlt. Aus Dankbarkeit soll ihn dann späterhin der Graf von Ziegenhain zu seinem Erben einge- setzt haben.

In der That befand sich Graf Johann der Starke fast immer in Geldverlegenheit, wie die häufigen Verpfändungen seiner Schlösser und Städte beweisen, und daher geschah auch die Ablösung der an den Erz- bischof von Mainz verpfändeten zweiten Hälfte von Burg und Stadt

Staufenberg erst durch Landgraf Ludwig I mit der Summe von 4115 fl..

im Jahr 1447. Aber schon am 2. Sept. 1431 hatte(laut Urkunde bei Wenck III p. 229) der Landgraf ihn zu seinem Rath und Heimlichen ernannt und ihm 150 fl. zum rechten Mannlehen angewiesen; wogegen dieser dem Landerafen wohl die Anwartschaft auf die ziegenhainischen 3esitzungen gegeben zu haben scheint; denn am 6. Mai 1434 belelnt Abt Albrecht von Hersfeld den Landgrafen Ludwig I von Hessen mit allen Lehen, die Graf Johann von Ziegenhain von ihm zu Lehen trägt. (Wenck Urk. III p. 289.)

Es scheint übrigens, dass Landgraf Jobann I dem Grafen Johann von Ziegenhain schon 1446 jene vorerwähnte Summe von 4115 fl. vor- eschossen hatte, um diesem die gänzliche Abtragung seiner Schuld an Mainz und dadurch die Wiedergewinnung von ganz Staufenberg, Burg und Stadt zu ermöglichen; denn diese Lösung wird am 9. Dec. 1446 durch nachstehende Urkunde(Baur p. 151) bestätigt:

Wir Dieterich von gots gnaden des h. Stules ezu Mentze Ertzbieschoff ete. Entbieten den Mannen, Burgkmannen, Burger- meinstern unde Burgern gemeynlich ezu Stauffenberg unsern STus unde alles gute.

Lieben getruwen, als vorcyten der edel Johann Graeftfe czu Zeiegenhaen und czu Nyedde, unser lieber Neve unde getruwer, unsern vorfarn seligen unde unserme Styffte einen halben teil an Stauffenberg mit sinen zugehorunge vor eyne genannte some geldes versatzt hait, daruber Ir dann unsern vorfarn seligen unde auch uns gehuldet, gelobt unde gesworn haben, da laissen wir uch wissen,