Staufenberg unter den Grafen von Ziegenhain.
So weit die Nachrichten reichen, findet sich Staufenberg im Besitz der Grafen von Ziegenhain. Nach der Ansicht des Frh. von Schenk (Hess. Archiv XIII. 3.'S. 436) sind die bedeutenden Besitzungen der Grafen von Reichenbach- Ziesenhain zu Ziegenhain, Traisa an der Schwalm, Neustadt, Rauschenberg, Gemünden an der Wohra, Burgee- münden, Kirtorf und Staufenberg grösstentheils auf fuldaische und hers- feldische Belehnungen und Vogteien zurückzuführen, und geht dieses auch aus den späteren Belehnungs-Urkunden des Landgrafen Ludwig I. 1446 und 1447 durch die Aebte von Hersfeld und Fulda(siehe später) hervor. Wie das Verhältniss entstanden ist, dass die Grafen von Ziegenhain Staufenberg von der Abtei Fulda zu Lehen trugen, erklärt sich aus der Zerstückelung des Landes und der Veränderung der Ge- richts-Verfassung im Laufe des 11. Jahrhunderts.”)„Die Kirchen be- gannen ihre Güter und Leute der Gau- und Zehntgerichtsbarkeit zu entnehmen und eigene Gerichte für dieselben zu errichten, wo die Vögte die Stelle der Richter einnahmen. Ein gegründeter Bezirk, der einer Kirche zustand, nahm hierdurch von selbst die Gestalt einer Zehnt oder Grafschaft an. Das Richteramt, gewöhnlich Vogtey genannt, konnte aber sehr leicht irgend einem Laien zu Lehen gegeben werden. Und nicht blos dies; es konnte auch mit dem Richteramt der Gerichtsbezirk selbst, Land und Leute auf solche Weise als Lehen an einen Laien kommen. So entstanden neue Grafschaften und Herrschaften. So haben sich in Hessen die Grafschaften Ziegenhain und Nidda gebildet.“
*) Vergl. J. E. Chr. Schmidt, Geschichte des Grossherzogth. Hessen I. S. 106.


