Gozmar I, der erweisliche Stammvater der Grafen von Ziegen- hain und Reichenbach(1062—1116) erscheint seit 1111 als fuldischer Vogt, und war vielleicht der Erbauer von Ziegenhain und auch von Staufenberg. Gozmar’sI Gemahlin ist unbekannt, wohl aber werden in einer Urkunde von 1114(Kuchenbecker, Anal. XII. p. 321) seine Söhne Gozmar Il, Boppo und Gottfried genannt.
Nach Chr. Schmidt’s Angaben lässt sich nun folgende Stammtafel zusammenstellen; aber freilich sehr mangelhaft:
Nachkommen Gozmar’s II von Reichenbach(1107—1140) Gem. Ölementia unbekannt.
1 Tochter, Name unbekannt. Gem. unbekannt.
Kunigunde, Gertrude, Luckarde, Unbekannt. Gem. Burkhard, Gem. Albert Gem. Friedrich, Gem. Heinrich, Graf v. Falkenstein von Hackeborn Sohn Landgrafs Graf v. Wegebach. Ludwig II.
Ludwig, Sophia 7 1247, Jutta 7 1220, Graf v. Ziegenhain Gem. Burkhard Gem. Friedrich, v. Magdeburg Graf v. Brena
Otto Dietrich Hedwig.
Graf Friedrich, ein Sohn Ludwigs des Eisernen(1186—1229) von Thüringen war also mit Luckarde(Luitgard) Gräfin von Ziegenhain vermählt, die Herrschaft Staufenberg konnte daher demselben von seiner Gemahlin zugebracht worden sein oder ihm schon als hessisches Besitz- thum gehören.
F. Kraft, Geschichte von Giessen 8. 300, bemerkt hierzu:„Ob es Landgraf Friedrich, Sohn Ludwigs des Eisernen von Thüringen und Hessen, von seiner Gemahlin Luitgard von Ziegenham zugebracht er- hielt und nach ihrem Ableben restituirte, oder ob es nicht vielmehr ihm als ein hessisches Besitzthum gehörte und nach seinem kinderlosen Ab- leben von seinem Neffen Landgraf Konrad, Deutsch-Ordensmeister zu Marburg, der das Land an der Lahn für seinen Bruder verwaltete, 1233 gegen die Ziegenhainischen Herrschaften und Schlösser Reichenbach und Keseberg(mit Wildungen) an die Grafen Gottfried und Berthold von Ziegenhain abgetreten wurde, bleibt zweifelhaft.“
Aber die Sache verhält sich doch wohl anders, wie sich aus Nach- stehendem ergibt:
Ludewig I von Thüringen(1123—1240) war 1130 von Kaiser Lothar(v. Supplinburg) zum Landgrafen ernannt worden; er hatte sich
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