Druckschrift 
Geschichte der großherzoglich hessischen Stadt Staufenberg und ihrer beiden Burgen : Festschrift sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein Ludewig IV zum 25. August 1883 gewidmet von Rektor und Senat der Landesuniversität / nach den Quellen bearbeitet von Josef Maria Hugo von Ritgen
Entstehung
Seite
12
Einzelbild herunterladen

2.12

wirklichen Kriegsdienst, namentlich auf Bewachung der Burg in Kriegs- zeiten. Dienst und ein entsprechender Besitz des Burgmannes, castrensis, hingen meist immer an einem Schlosse. Burgmänner waren Besitzer eines Burglehens, Kastellane hatten die Aufsicht über ein Schloss. Burg- männer konnten daher selbst Grafen und edle Herren sein, z. B. die von Sponheim, von Ziegenhain, von Isenburg, von Merenberg u. s. w.

Reiche und mächtige Herren und Besitzer vieler Städte und Bur- gen, wie die Grafen von Ziegenhain, konnten nur selten auf einer ihrer Burgen für längere Zeit anwesend sein und mussten daher deren Ver- theidigung, namentlich in der Zeit des Faustrechts während des Inter- reenums von 1250 bis 1275, ihren Burgmännern überlassen. So müssen auch die Besitzer von Staufenberg nur selten dort gelebt haben, denn es findet sich kaum eine ihrer Urkunden auf Staufenberg selbst datirt. Als Burgmänner daselbst erscheinen aber schon früh Mitglieder zweier adelichen Familien: die von Rolshausen und die Schaben. In einer Glei- berger Urkunde von 1255 werden als Zeugen genannt: ein Henricus de Rolshusen und Crafto dietus Schabe.

Im Jahr 1250 kam der Markgraf Heinrich mit der Herzogin Sophia von Brabant in Eisenach friedlich zusammen und beide verständigten sich so vollständig, dass Sophia voll Vertrauen ihm die Vormundschaft ihres Sohnes übertrug, auch übergab sie ihm die Wartburg und das Land Hessen zur Verwaltung. Wir finden daher Hessen in den Jahren 1252 bis 1254 unter einer vom Markgrafen eingesetzten Statthalter- schaft, an deren Spitze Konrad von Elben stand.(Vergl. Wenck. Il. Ss. 125.)

Inzwischen batte Gerhard I den erzbischöflichen Stuhl von Mainz bestiegen und erneuerte sogleich den Bannfluch, den schon seine Vor: gänger gegen Sophia und gegen den Markgrafen ausgesprochen hatten, und belegte sogar ihre Länder mit dem Interdiet. Zugleich bewog er den Grafen Berthold von Ziegenhain durch Ertheilung von 400 Mark, ihm seinen Beistand gegen beide Feinde zu versprechen. Die Urkunde vom 22. Mai 1252 ist zu Amöneburg ausgestellt; S. Gudenus, Cod. dipl. I. p. 622. Doch im nächsten Jahre schon belegte ein Legat des Papstes den Erzbischof selbst mit dem Bann und sprach den Markgrafen und Sophia frei.)

*) Schanat I. 105.