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Die medicinischen Facultäts-Examina an der Landes-Universität / das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzogliche medicinische Facultät zu Gießen : du Thil.
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c) die Nachweiſung, daß der Examinand den Vorſchriften über den Beſuch und das Studium auf der Landes⸗Univerſität genügt oder Dispenſation davon erlangt hat; d) in dem Falle, wenn der Examinand eine oder mehrere fremde Univerſitäten beſucht hat, die Nachweiſung der dazu erhaltenen erforderlichen Erlaubniß; e) das Curriculum vitae. Liegen keine Anſtände vor, ſo iſt die Zulaſſung von der Facultät auszuſprechen. §. 3. Die Prüfung zerfällt in zwei Haupt⸗Abtheilungen, eine naturwiſſenſchaftliche Vorprüfung und die eigentliche mediciniſche Doctor⸗Prüfung.

I. Die naturwiſſenſchaftliche Vorprüfung. §. 4.

Dieſe wird mündlich abgehalten und umfaßt die Fächer der Botanik, Zoologie, Phyſik, Chemie

und Mineralogie. §. 5.

Examinatoren ſind die ordentlichen Nominalprofeſſoren der betreffenden Facultät.

Der Tag der Prüfung wird von dem Decan der mediciniſchen Facultät möglichſt bald nach erfolgter Zulaſſung(S§. 2.) feſtgeſetzt. Letzterer hat bei der Prüfung den Vorſitz zu führen, jedoch nur bei Stim mengleichheit eine entſcheidende Stimme.

§. 7

Sind mehrere Examinanden vorhanden, ſo kann die Prüfung mit nicht weniger als zwei und mit

nicht mehr als drei Examinanden zugleich vorgenommen werden. F..

Die Prüfung iſt öffentlich.

Die Fragen werden aus einer Urne durch das Loos gezogen, welche den weſentlichen Beſtand der betreffenden Disciplinen in von den Examinatoren ausgeſtellten Fragen enthält. Je nach dem Ermeſſen des Examinators und den Zeitverhältniſſen können auch zwei und mehrere Fragen gezogen werden.

§. S.

Die Zeit der Prüfung iſt auf wenigſtens drei Stunden beſtimmt, ſo daß jeder Examinator wenig⸗ ſtens eine halbe Stunde prüfen kann.

Bei drei Examinanden prüft jeder Examinator drei Viertelſtunden.

§. 9. Das Reſultat der Prüfung in jeder Disciplin wird durch die Nummern:

I. ausgezeichnet,

II. ſehr gut,

III. genügend,

IV. nicht genügend,

V. ſchlecht,

ausgedrückt.