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und fügen noch bei, daß dieſelbe, wie in der Natur der Sache liegt, nur inſoweit ſtatthaft iſt, als es die Umſtände geſtatten.
Die übrigen von den Directoren der Kliniken erhobenen Schwierigkeiten betreffend, ſo wird fol⸗ gender Modus die meiſten derſelben beſeitigen, welchen wir daher als den im Allgemeinen zu befolgenden anempfehlen:
Nachdem die Candidaten zu Anfang des Semeſters, in welchem die Prüfung ſtattfinden ſoll, ſich gemeldet und nach erfolgter Zulaſſung die naturwiſſenſchaftliche Vorprüfung, die möglichſt zu beſchleunigen iſt, beſtanden haben, werden die betreffenden Directoren der Kliniken ſofort jeden ihnen geeignet ſchei⸗ nenden Fall zur Abhaltung der practiſchen Prüfung benutzen. Sie haben zu dieſem Behufe, wenn ein neuer Kranke in die Klinik tritt, an demſelben Morgen den Candidaten zu beſcheiden, ſich zur Prüfung einzuſtellen, wobei möglichſt dafür Sorge zu tragen iſt, daß der Candidat vorher keine Kenntniß von dem eingetretenen Kranken durch Krankenwärter, Aſſiſtenten ꝛc. erhält. Die Prüfung kann in der gewöhn⸗ lichen kliniſchen Stunde in Gegenwart der übrigen, die Klinik beſuchenden Studirenden abgehalten werden, da ſie zur Belehrung derſelben dienen kann. Der Examinator hat alsdann unter möglichſt weniger Nachhülfe den Kranken durch den Candidaten in ſeiner Gegenwart unterſuchen, examiniren, die Diagnoſe, Prognoſe und den Kurplan entwerfen zu laſſen, worauf demſelben ein beſonderes Zimmer, zu welchem für jeden Dritten der Zutritt verſchloſſen bleibt, mit Schreibmaterialien anzuweiſen iſt, um daſelbſt ohne fremde Hülfe, namentlich ohne Beihülfe von Büchern die Diagnoſe, Antiologie, Prognoſe und Kurplan ſchriftlich aufzuſetzen. Für etwaige Bedürfniſſe iſt dem Candidaten eine Schelle zu geben; doch darf das Zimmer nicht verlaſſen werden und hat der Aſſiſtenzarzt der Klinik für Verhütung etwaiger Unterſchleife zu ſorgen. Letzterem iſt auch das Concept zu übergeben. An den folgenden Tagen hat der Examinand, ſo lange als der Examinator es für erforderlich hält, den Kranken bei der Viſite mit zu beſuchen, wobei ſich hinreichende Gelegenheit zur Erforſchung der Kenntniſſe der Examinanden ergeben wird. Die Kranken⸗ geſchichte wird täglich fortgeführt und nachdem ihr der Examinator ſein Urtheil über den Gang der Prüfung beigefügt, zu den Acten gelegt.
Bei der geburtshülflichen practiſchen Prüfung hat der Candidat die nächſte Zeit vor einer bevor⸗ ſtehenden Niederkunft die Unterſuchung anzuſtellen, Diagnoſe, Prognoſe und etwaigen Behandlungsplan der Geburt zu ſtellen, ſolche ebenfalls in einem beſonderen, für Dritte verſchloſſenen Zimmer ſchriftlich aufzuſetzen, dann die Geburt zu leiten, die nöthige Hülfe zu leiſten und über ſie, wie über das Verhalten und die Behandlung der Wöchnerin und des Kindes ſeine täglichen Bemerkungen ſchriftlich fortzuſetzen.
Da die Zahl der Candidaten wohl nur ſelten über 4 bis 6 in einem Semeſter ſteigen wird, ſo iſt nicht zu befürchten, daß es in den betreffenden Kliniken an den nöthigen 8—12 Kranken zur Abhal⸗ tung der Prüfung im Laufe eines Semeſters fehlen wird. Sollte dieſes dennoch der Fall ſeyn, ſo würde man ſich auch mit Einem Krankheitsfalle begnügen müſſen, wobei indeſſen der Examinator alsdann um ſo genauer und ſorgfältiger zu verfahren haben würde. Zur Impfung zweier Kinder und deren Behand⸗ lung können auch ſchon die zukünftigen Aſpiranten zum Examen gezogen werden, wenn ſich zur Zeit ihrer wahrſcheinlichen Prüfung vorausſichtlich keine Gelegenheit finden ſollte.
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