Druckschrift 
Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät zu Gießen / erlassen vom Landesamt für das Bildungswesen am 9. Feburar 1926
Entstehung
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Geſchichte liegt oder alte Geſchichte als Nebenfach genommen wird, der Archäologie und der indogermaniſchen Sprach wiſſenſchaft: Kenntniſſe im Griechiſchen und Lateiniſchen im Ausmaß der Reife des humaniſtiſchen Gomnaſiums.

Wenn dieſe Kenntniſſe nicht durch das Reifezeugnis nachge⸗ wieſen ſind, ſo kann die Abteilung für das Hauptfach ein vier Se meſter, für ein Nebenfach ein drei Semeſter vor der Meldung er⸗ worbenes Zeugnis über das Beſtehen einer an der Landesuniverſität abgelegten Zuſatzprüfung*) oder ein von ihr als gleichwertig erachtetes Zeugnis annehmen.

§ 4.

Von der Diſſertation iſt zu verlangen, daß ſie wiſſenſchafflich beachtenswert iſt und die Fähigkeit des Verfaſſers zu ſelbſtändiger Arbeit dartut.

Die Diſſertationen ſollen in deutſcher Sprache abgefaßt ſein, die aus dem Gebiete der klaſſiſchen Philologie in lateiniſcher oder deutſcher Sprache. Ausnahmen ſind nur geſtattet, wenn alle Mit⸗ glieder des Prüfungsausſchuſſes damit einverſtanden ſind**).

Eine bereits veröffentlichte Arbeit kann als Diſſertation einge reicht werden. In dieſem Falle kann die Abteilung die Lieferung der ſonſt vorgeſchriebenen Abdrücke erlaſſen, wenn die Druckſchrift keine Efſilngeeandei und ſeit ihrem Erſcheinen mindeſtens ein Jahr ver⸗ floſſen iſt.

§ 5.

In einem beſonderen Schrifkſtück hat der Bewerber anzugeben: 1. welche Hilfsmittel er bei der Abfaſſung ſeiner Diſſertation benutzt hat; 2. ob und von wem er Beihilfe genoſſen hat; 3. ob und wo er ſich ſchon mit dieſer oder einer anderen Diſſertation zur Promotion gemeldet hat; 4. ob und wo er die Diſſertation zu einer Staats⸗ prüfung oder einer anderen Prüfung eingereicht hat. Am Schluß dieſes Schriftſtückes iſt 5. folgendeVerſicherung an Eidesſtatt wörtlich hinzuzufügen: Ich verſichere an Eidesſtatt, daß ich meine Angaben über die in§ 5 unter Punkt 14 verlangten Erklärungen nach beſtem Wiſſen vollſtändig und der Wahrheit entſprechend gemacht habe. Die Verſicherung iſt mit Datum und Namensunterſchrift zu verſehen).

*) S. Anlage zu§ der heſſiſchen Prüfungsordnung für das höhere Lehramt. **) Die Diſſertation muß deutlich geſchrieben, mit Seitenzahlen verſehen und in ſauberer Form eingereicht werden.

**) Für dieſe Erklärung iſt ein vom Sekretariat zu beziehender Vordruck zu verwenden.