Anhang. Die Promotionsfächer der Philoſophiſchen Fakultät.
Zu I§ 3. Die Fakultät läßt als Promotionsfächer zu:
In der I. Abteilung: 1. Philoſophie, 2. Pſychologie mit Ein⸗ ſchluß der experimentellen Pſychologie(als Hauptfach nur in Ver⸗ bindung mit Philoſophie), 3. griechiſche Philologie, 4. römiſche Philologie, 5. deutſche Philologie, 6. engliſche Philologie, 7. roma⸗ niſche Philologie, 8. indiſche Philologie oder vergleichende Sprach⸗ wiſſenſchaft des Indogermaniſchen, 9. ſemitiſche Philologie, 10. Ge⸗ ſchichte(als Nebenfach auch alte oder mittlere und neuere Geſchichte), 11. Archäologie, 12. mittlere und neuere Kunſtgeſchichte.
In der II. Abteilung: 13. Mathematik, 14. angewandte Mathe⸗ matik, aber nur dann, wenn Mathematik mindeſtens als Neben⸗ fach gewählt wird, 15. Phyſik, 16. Chemie, 17. phyſikaliſche Chemie, 18. angewandte Chemie, aber nur, wenn Chemie mindeſtens als Nebenfach gewählt wird, 19. Mineralogie, 20. Geologie, 21. Botanik, 22. Zoologie, 23. Geographie, 24. wirtſchaftliche Staatswiſſenſchaften (als Nebenfach auch allgemeine oder beſondere Nationalökonomie oder Finanzwiſſenſchaft), 25. forſtliche Produktionslehre, 26. forſt⸗ liche Betriebslehre, 27. Forſtpolitik, Forſtverwaltung und Forſt⸗ geſchichte, 28. landwirtſchaftliche Pflanzenproduktionslehre, 29. land⸗ wirtſchaftliche Tierproduktionslehre, 30. landwirtſchaftliche Betriebs⸗ lehre, 31. Agrikulturchemie.
Von den forſtwiſſenſchaftlichen Fächern 25— 27, und von den land⸗ wirtſchaftlichen 28— 31 dürfen nicht mehr als zwei vereinigt werden, ebenſo von den Fächern 16, 17, 18 und 31.
Nebenfächer können auch aus der Abteilung entnommen werden, der das Hauptfach nicht angehört. Die Abteilung kann Zuſammen⸗ ſtellungen, die ihr ungeeignet erſcheinen, ablehnen.
Auf Befürwortung des Vertreters des Hauptfachs und mit Ge⸗ nehmigung der Abteilung kann ein Nebenfach aus einer andern Fa⸗ kultät genommen werden, wenn die Diſſertation in dieſes Fach übergreift und deſſen Vertreter ſich bereit erklärt, die Prüfung ab⸗ zuhalten.


