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Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät zu Gießen / erlassen vom Landesamt für das Bildungswesen am 9. Feburar 1926
Entstehung
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§ 6.

Die Meldung geſchieht durch ein ſchriftliches Zulaſſungsgeſuch an die Fakultät*). In dem Geſuche ſind die gemäß§ 3 gewählten Prüfungsfächer anzugeben.

Mit dem Geſuch ſind zu überreichen:

1. Die Diſſertation;

2. das in§ 5 verlangte Schriftſtück;

3. der Lebenslauf in deutſcher Sprache, in doppelter Ausferti⸗ gung**).

4. die Zeugniſſe über den Bildungsgang;

5. Falls die Meldung ſpäter als ein halbes Jahr nach dem Abgang von der Hochſchule erfolgt, ein amtliches Zeugnis über die öffentliche Stellung des Bewerbers oder, wenn er eine ſolche nicht innehat, über ſeine Führung;

6. die Beſcheinigung der Quäſtur über die bezahlten Promotions⸗ gebühren.

Wird das Zulaſſungsgeſuch im letzten der erforderlichen Studien⸗ ſemeſter eingereicht, ſo darf es im Sommerſemeſter nicht vor dem 15. Juni, im Winterſemeſter nicht vor dem 15. Januar vorgelegt werden.

Die Meldungen werden ſofort nach dem Eingang beim Dekan in eine Liſte eingetragen, die von den Mitgliedern der Fakultät jederzeit auf dem Sekretariat eingeſehen werden kann.

§ 7.

Dekan und Prodekan der Abteilung prüfen mit dem gewählten Berichterſtatter für Zulaſſungsfragen***), ob die Papiere vollſtändig und in Ordnung, die Zulaſſungsbedingungen erfüllt und die ge⸗ wählten Nebenfächer zu genehmigen ſind. Finden ſie keine An⸗ ſtände und ergeben ſich auch ſonſt keine Bedenken, ſo beſtellen ſie den Prüfungsausſchuß.

*) Die Philoſophiſche Fakultät gliedert ſich in zwei Abteilungen; die erſte Abteilung umfaßt die philoſophiſchen, philologiſchen, geſchichtlichen und kunſtwiſſenſchaftlichen Fächer, die zweite Abteilung die mathema⸗ tiſchen, naturwiſſenſchaftlichen und wirtſchaftswiſſenſchaftlichen Fächer(ſiehe Anhang). An der Spitze jeder Abteilung ſteht ein Dekan.

Die Meldung iſt je nach der Zugehörigkeit des Hauptfachs bei der erſten oder der zweiten Abteilung der Philoſophiſchen Fakultät einzureichen. Der Vordruck für das Geſuch iſt vom Univerſitätsſekretariat zu beziehen. Der Be⸗ derher hat alle Poſtſendungen frei von Porto und Beſtellgeld zu machen..

4*) Im Lebenslauf hat der Bewerber die Hochſchullehrer, bei denen er ge⸗ hört hat, zu nennen, und zwar getrennt nach Hochſchulen. Die Fakultät empfiehlt dem Bewerber, auch ſein Bekenntnis anzugeben. In der Diſſertation n in Lebenslauf iſt anzugeben, wer die Diſſertation veranlaßt oder beein⸗ flußt hat.

*8*) Der Berichterſtatter ſür Zulaſſungsfragen wird von der Abteilung gleichzeitig mit dem Dekan für ein Jahr gewählt.