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Bekanntmachung, betreffend die ärztliche Vorprüfung, vom 2. Juni 1883 / ... hat der Bundesrath beschlossen
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Farbkarte 13

itmachung. ärztliche Prüfung,

Juni 1883. 3, Th. I, Nr. 17.)

mmungen im§ 29 der Gewerbe⸗ 9 hat der Bundesrath beſchloſſen,

ſche Approbationen ertheilen: 1. brobation als Arzt für das Reichs⸗

enigen Bundesſtaaten, welche eine verſitäten haben, mithin zur Zeit

ien des Königreichs Preußen, des Königreichs Sachſen, des König⸗ es Großherzogthums Baden, des , des Großherzogthums Mecklen⸗ Gemeinſchaft die Miniſterien des ſen und der ſächſiſchen Herzog⸗

ſaß⸗Lothringen. nach dem beigefügten Formular

en Nachweis der Befühigung 3 Arzt.

§ 2.

Demjenigen ertheilt, welcher die

beſtanden hat. 1