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Als Diſſertation darf eine bereits veröffentlichte Arbeit einge⸗ reicht werden. In dieſem Falle kann die Fakultät die Lieferung der ſonſt vorgeſchriebenen Abdrücke(§ 17) erlaſſen, wenn die Druck⸗ ſchrift keine Erſtlingsarbeit und ſeit ihrem Erſcheinen mindeſtens ein Jahr verfloſſen iſt.
§ 6.
In einem beſonderen Schriftſtück hat der Bewerber anzugeben: welche Hilfsmittel er bei der Abfaſſung ſeiner Diſſertation benutzt hat; ob und von wem er Beihilfe genoſſen hat; ob und wo er die Diſſertation ſchon zu einer Begutachtung, ſei es zur Promotion, ſei es zu einer Staatsprüfung eingereicht hat. Am Schluß dieſes Schriftſtücks iſt folgende„Verſicherung an Eidesſtatt“ wörtlich hinzuzufügen:
„Ich verſichere an Eidesſtatt, daß ich meine Angaben über die bei Abfaſſung meiner Diſſertation benutzten Hilfsmittel über genoſſene Beihilfe, ſowie über frühere Begutachtung meiner Diſſertation nach beſtem Wiſſen vollſtändig und der Wahrheit entſprechend gemacht habe.“
Die Verſicherung iſt mit Datum und Namensunterſchrift zu verſehen.
§⸗
Die Meldung geſchieht durch ein ſchriftliches Zulaſſungsgeſuch an die Fakultät*). In dem Geſuche ſind die gemäß§ 3 gewählten Prüfungsfächer anzugeben.
Mit dem Geſuch ſind zu überreichen:
1. die Diſſertation;
2. die eidesſtattliche Verſicherung zur Diſſertation(§ 6);
3. der Lebenslauf, doppelt in deutſcher Sprache*);
4. die Zeugniſſe über den Bildungsgang*“).
Die Fakultät kann außerdem Zeugniſſe über die Stellung und die Führung des Bewerbers verlangen.
Wird ein Zulaſſungsgeſuch im letzten der erforderlichen Studien⸗ ſemeſter eingereicht, ſo darf es im Sommerſemeſter nicht vor dem 1. Auguſt, im Winterſemeſter nicht vor dem 1. März der Fakultät vorgelegt werden.
§ 9.
Im Falle der Zulaſſung hat der Bewerber vor dem Beginn der Prüfung(§ 1) die für den Druck des Diploms und den dazu
*) Im Lebenslauf hat der Bewerber ſein Bekenntnis anzugeben und die Hochſchnlleher, bei denen er gehört hat, zu nennen. In der Diſſertation oder im Lebenslauf iſt anzugeben, wer die Diſſertation veranlaßt oder beeinflußt hat. .**) Der Einfachheit wegen empfiehlt es ſich, die in§ 9 geforderte Be⸗ ſcheinigung der Quäſtur ſchon mit dem Zulaſſungsgeſuch zu überreichen.


