5. Promotionsordnung für die philoſophiſche Fakultät.
Der Dekan und alle Mitglieder des Prüfungskollegiums ſind während der ganzen Prüfung, ſowie während der Feſtſtellung und Verkündigung des Ergebniſſes anweſend. Das Protokoll wird vom Dekan geführt und von ihm und den Mitgliedern des Prüfungs⸗ kollegiums unterzeichnet.
§ 13.
Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar nach der münd⸗ lichen Prüfung feſtgeſtellt und verkündigt.
Die Prüfung iſt beſtanden, wenn alle Mitglieder des Prüfungs⸗ kollegiums ſich dafür erklären. In dieſem Falle wird vom Prüfungs⸗ kollegium durch Stimmenmehrheit eine Note für die geſamte Prüfung feſtgeſetzt: beſtanden(rite), gut(cum laude), ſehr gut(magna cum laude), ausgezeichnet(summa cum laude).
Iſt die mündliche Prüfung nicht beſtanden, ſo wird der früheſte Zeitpunkt für ihre etwaige Wiederholung(ſiehe§ 16) ſofort durch Stimmenmehrheit feſtgeſetzt.
§ 14.
Wenn der Bewerber von der Prüfung zurücktritt oder ſich nicht zur mündlichen Prüfung ſtellt, ſo beſchließt das Prüfungskollegium, ob die Prüfung als nicht beſtanden gelten ſoll.
§ 15.
Iſt die Prüfung abgeſchloſſen, ſo erteilt der Dekan die An⸗ weiſung zur Auszahlung der Promotionsgebühren gemäß den dafür geltenden Beſtimmungen. Hierauf werden die Akten bei der Fakultät in Umlauf geſetzt.
§ 16.
Iſt die Prüfung nicht beſtanden, ſo darf der Bewerber das Zulaſſungsgeſuch einmal wiederholen. War die Diſſertation ge⸗ nehmigt, ſo iſt eine neue nicht erforderlich.
S 10.
Iift die Prüfung beſtanden, ſo hat der Bewerber Abdrücke der Diſſertation in der vorgeſchriebenen Anzahl an das Univerſitäts- Sekretariat abzuliefern. Hatte die Fakultät als Diſſertation eine Druckſchrift angenommen und die Lieferung weiterer Abdrücke erlaſſen, ſo iſt die Druckſchrift bei den Akten zurückzubehalten.“
Auf dem Titelblatt der Abdrücke der Diſſertation iſt die Jahres⸗ zahl des Druckes zu vermerken. Auf der Innenſeite des Titelblattes iſt der Name des Referenten und der Tag der Genehmigung durch das Prüfungskollegium anzugeben. Mit der Diſſertation iſt der eingereichte Lebenslauf abzudrucken.


