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Ordnung für die Benutzung der Großherzoglichen Universitäts-Bibliothek zu Gießen / erlassen vom Großherzoglichen Ministerium des Innern am 13. Mai 1907
Entstehung
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Satzungen der Univerſität Gießen, zweiter Teil, Ausgabe von 1904. Nachtrag: Neufaſſung von Nr. 2.

Ordnung für die Benutzung der Großherzoglichen Aniverſitäts⸗Bibliothek zu Gießen.

Erlaſſen vom Großherzoglichen Miniſterium des Innern am 13. Mai 1907.

A. Allgemeines.

§ 1.

Die Univerſitäts⸗Bibliothek iſt täglich von 9 bis 1 Uhr und von 3 bis 6 Uhr geöffnet mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, an denen ſie ganz, und der Samstage, an denen ſie Nachmittags geſchloſſen bleibt. Während der Oſter⸗ und Herbſtferien, zwiſchen Weihnachten und Neujahr, ſowie in der Pfingſtwoche iſt ſie nur von 9 bis 1 Uhr geöffnet, am Tage vor und am Tage nach den drei hohen Feſten bleibt ſie geſchloſſen.

§ 2.

Die Beſichtigung der Bibliotheksräume iſt nach vorheriger An⸗ meldung in der Bibliothekskanzlei gegen eine Führungsgebühr (50 Pfennig für 1 bis 3 Perſonen) in der Zeit von 11 bis 1 Uhr geſtattet. An Sonn⸗ und Feiertagen geſchieht die Anmeldung beim Hausmeiſter.

Der Ausſtellungsraum iſt während des Semeſters an jedem Montag von 12 bis 1 Uhr unentgeltlich zugänglich.

Anmerkung. Die Gebühren fallen an Wochentagen der Bibliothek, an Sonn⸗ und Feſttagen den führenden Dienern zu.

§ 3. Den Benutzern der Bibliothek ſteht auf ihr jedesmaliges Ver⸗ langen die Einſicht in die Kataloge unter der Aufſicht eines Biblio⸗ theksbeamten offen. Die fortgeſetzte Benutzung der Kataloge, ſowie