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Ordnung für die Benutzung der Großherzoglichen Universitäts-Bibliothek zu Gießen / erlassen vom Großherzoglichen Ministerium des Innern am 13. Mai 1907
Entstehung
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Farbkarte 13

iit Gießen, zweiter Teil, Ausgabe von 1904. ig: Neufaſſung von Nr. 2.

ang für die Benutzung n Aniverſitäts⸗Bibliothek zu Gießen.

zherzoglichen Miniſterium des Innern am 13. Mai 1907.

A. Allgemeines.

§ 1.

ibliothek iſt täglich von 9 bis 1 Uhr und et mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, der Samstage, an denen ſie Nachmittags rend der Oſter⸗ und Herbſtferien, zwiſchen hr, ſowie in der Pfingſtwoche iſt ſie nur et, am Tage vor und am Tage nach den

ſie geſchloſſen.

§ 2. er Bibliotheksräume iſt nach vorheriger An⸗ ſthekskanzlei gegen eine Führungsgebühr

Perſonen) in der Zeit von 11 bis 1 Uhr d Feiertagen geſchieht die Anmeldung beim

num iſt während des Semeſters an jedem hr unentgeltlich zugänglich.

Gebühren fallen an Wochentagen der Bibliothek, führenden Dienern zu.

§ 3. Bibliothek ſteht auf ihr jedesmaliges Ver⸗

e Kataloge unter der Aufſicht eines Biblio⸗ fortgeſetzte Benutzung der Kataloge, ſowie