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Betrachtungen zur Siedlungsgeschichte und zum älteren Bergwesen von Goslar ; mit einer Urkundentafel / von Karl Frölich
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werden, daß sich in einzelnen Richtungen das Gewicht der von mir vorgetragenen Gründe noch erheblich vergrößert hat.

Einmal dreht es sich dabei um die Tragweite der Einträge in dem Dringenberg'schen Register der Walkenrieder Urkunden im Niedersächsischen Staatsarchiv in Wolfenbüttels*), auf die ich AUF. 7, S. 183 Anm. 2, aufmerksam gemacht hatte, und aus denen

Zycha(S. 193 Anm. 2) sogar ein Zeugnis für den Vertrag von

1310 entnehmen möchte. Dazu ist folgendes zu sagen:

Die Stelle in dem Dringenberg'schen Register lautet nach noch- maliger Vergleichung: ¹⁸)Nota habuimus ibi quondam partem in Rammelsberg, de quo concordatum fuit cum Goslar.(Goslariensi- bus?) V Het in eodem monte II octavas partes XO. que et cum aliis vendite sunt XI O5⁰)(am Rande ist zugesetztet sunt eciam vendite). Daneben steht noch der früher nicht berücksichtigte VermerkXXXIII E.

Von diesen Einträgen erstreckt sich der Passus VH zweifellos, wie der erste Teil des Registers Blatt 50 erkennen läßt, auf eine Urkunde des Stadtarchivs Goslar vom 6. 7. 1424(St. G. Nr. 713).9⁰) Bei X Q ist, wie ich a. a. O. S. 167 Anm. 2, hervorgehoben habe, an den Auszug vom 19. 5. 1309⁰¹) zu denken. Der Hinweis XI 0 bezieht sich nach Bl. 123 v., 124 des Registers auf eine Abma- chung, die eine Veräußerung von Bergteilen des Goslarer Rates am Rammelsberge an Lüneburg betrifft und das Datum des 25. 5.(die sancti Urbani) 1444 trägt. Und der Vermerk XXXIII E bei dem Zusatzet eciam sunt vendite gilt einer UÜberlassung von Berg- teilen Walkenrieds an die Klöster Michaelstein und Scharnebeck vom 4. 10.(Franscissci) 1435. In keinem dieser Fälle ist also eine Beziehung zu der Urkunde vom 23. 6. 1310 zu entdecken, sodaß bier ein Mißverständnis Zychas vorliegt.

Sodann sind meine Bemerkungen über den Schriftcharakter der Aufzeichnung von 1310, der mir mehr auf den Anfang des 14. als auf den des 13. Jahrhunderts hinzudeuten scheint, des Ausbaus fähig. Es besteht m. E. eine Verwandtschaft mit anderen Nieder- schriften um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert, die na- mentlich auch für die Bergpolitik des Goslarer Rates um diese Zeit bedeutsam sind und als deren Verfasser der Stadtschreiber Nikolaus Rorberg anzusehen ist. Da eine Schriftprobe Rorbergs dem Buche Steinbergs über die Goslarer Stadtschreiber²)]