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Betrachtungen zur Siedlungsgeschichte und zum älteren Bergwesen von Goslar ; mit einer Urkundentafel / von Karl Frölich
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Nutzung und Verwaltung desselben abgeschlossen ist. Hervorzu- heben ist daraus, daß an dem Bergbau bezw. an der Verwaltung desselben Goslar zu drei Vierteln, Walkenried aber mit einem Viertel beteiligt sein sollten.

Mit diesen Aufzeichnungen habe ich mich vor längerer Zeit be- schäftigt in einem AufsatzZur Kritik der Nachrichten über den älteren Bergbau am Rammelsberge bei Goslar.¹³) Ich habe dabei die Richtigkeit der Mitteilung in Eckstorms Walkenrieder Chronik, soweit sie die UÜberlassung eines Viertels des Rammelsberges an das Kloster betrifft, in Zweifel gezogen. Ich habe ferner in ein- gehender oder, wie M.(S. 169) sich ausdrückt,Jangatmiger Be- weisführung die Echtheit des Schriftstücks vom 23. 6. 1310 aus äußeren und inneren Gründen verneint und auch die Schlußfolge- rungen bekämpft, die in der behaupteten Richtung aus der Ur-

kunde vom 24. 12. 1209 abgeleitet sind.

Gegen diese Auffassung hat sich neuerdings A. Zycha in dem oben⁴) erwähnten Aufsatz gewandt und in Anlehnung an Zycha hat dann auch M.(S. 169 f.) sich wieder für die früher von ihm selbst bestrittene Glaubwürdigkeit der Nachricht vom 23. 6. 1310 ausgesprochen. Er kommt sogar(S. 169) nicht über die Vermu- tung hinweg, daß der Inhalt der Urkunde nur nicht in meine Be- weisführung hineinpaßte, er unterstellt mir also, daß ich mich bei der Beurteilung der Echtheit der Aufzeichnung von anderen als rein sachlichen Erwägungen habe leiten lassen. ³⁵)

Unter diesen Umständen bedarf es einer nochmaligen Aufrol- lung der Fragen, die mit dem Aufkommen und der Bedeutung der Großgewerkschaft von 1157 zusammenhängen. Allerdings wird sich die Erörterung in der Hauptsache auf die Untersuchung der Echtheit der im Mittelpunkt des Streites stehenden Niederschrift vom 23. 6. 1310 beschränken können. Die anderen Nachrichten, die Notiz in der Eckstormschen Chronik und die Urkunde vom 24. 12 1209, haben dagegen für sich allein keinen irgendwie aus- reichenden Beweiswert.Da es an weiteren Anhaltspunkten fehlt, kommt alles auf die Urkunde vom 23. 6. 1310 an, die noch einmal, wenn auch nur teilweise, die älteren Verhältnisse widerspiegelt.⁸6)

Wenn Zycha den zahlreichen von mir früher geäußerten Be- denken gegen die Echtheit der Urkunde ein ausschlaggebendes Ge- wicht nicht beimessen zu können glaubt, so muß zunächst betont