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Betrachtungen zur Siedlungsgeschichte und zum älteren Bergwesen von Goslar ; mit einer Urkundentafel / von Karl Frölich
Entstehung
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I. Vorbemerkungen.

In einer Reihe von Untersuchungen habe ich mich mit der Ver- fassungsentwicklung von Goslar im Mittelalter und den mit ihr zu- sammenhängenden siedlungs-, rechts- und wirtschaftsgeschicht- lichen Fragen beschäftigt¹). Dabei habe ich wiederholt Gelegenheit gehabt, mich mit den abweichenden Ansichten auseinanderzusetzen, die in den Schriften von P. J. Meier zur Geschichte Goslars ver- treten sind. ²) Ich habe die Schwächen der Arbeitsweise M.'s ge- kennzeichnet ³) und die Ergebnisse, zu denen er für Goslar gelangt ist, in wesentlichen Punkten abgelehnt. Seit dem Jahre 1928 hat M. zu diesen Problemen geschwiegen, sodaß ich annahm, daß er sich von der Unhaltbarkeit seiner Darlegungen überzeugt habe.

In dieser Annahme habe ich mich getäuscht. Nachdem im Jahre 1939 Adolf Zycha eine AbhandlungMontani et Silvani. Zur älteren Bergwerksverfassung von Goslar) veröffentlicht hatte und in einzelnen Richtungen zu einer von der meinigen abwei- chenden Auffassung gelangt war ich komme alsbald darauf zurück, hat M., offenbar hierdurch ermutigt, erneut in die Er- örterung eingegriffen mit einem AufsatzDie Siedlungen und die Verwaltung des Berg- und Hüttenbetriebes von Goslar im Mittel- alter, der kurz vor seinem Tode erschienen ist.?) Der Aufsat⸗ stellt sich in der Hauptsache als eine Streitschrift gegen mich dar und ist dadurch auch in seiner äußeren Form stark beeinflußt.

Da ich der Meinung bin, daß unrichtige Behauptungen nicht dadurch an Beweiskraft gewinnen, daß sie ohne wesentliche neue Argumente beständig wiederholt und mit persönlichen Anwürfen durchsetzt werden, habe ich von einer Erwiderung abgesehen, von der ich mir nach Lage der Dinge einen wissenschaftlichen Nutzen nicht versprechen konnte und bei der mir M. selbst nicht mehr gegenüberstand. In sachlicher Hinsicht hatte ich keinen An- laß, irgend etwas von meinem bisherigen Standpunkt preiszugeben.

Wie ich mich habe überzeugen müssen, bin ich hierbei jedoch von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Anscheinend ist mein Schweigen von einigen Seiten mißverstanden und dahin gedeutet worden, daß ich den Angriffen M.'s Durchschlagendes nicht ent- gegenzusetzen habe. Das veranlaßt mich, aus der bisher geübten Zurückhaltung herauszutreten. Dabei steht aber nicht meine Person