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politischen Interessen der Stadt- und Bergbevölkerung erstrebt. Sie ist begleitet von der Herstellung eines engeren Zusammen- schlusses auch zwischen den Montanen und Silvanen, die, obgleich gewisse Berührungen zwischen ihnen infolge der gemeinsamen Be- teiligung an Bergbau und Hüttenbetrieb wohl auch schon früher gegeben waren, doch bis dahin in grundsätzlicher Sonderung von einander verharrt hatten. Diese letztgedachte Anderung gelangt zum Ausdruck in der zum erstenmal in einer Urkunde vom 15. 8. 12907¹) von den Ausstellern der Urkunde gebrauchten Wendung „nos montani et silvani Goslarie civitatis ac montis Rammes- berch“, während in den übrigen Urkunden vom gleichen Tage**² nur von den„montani et silvani“ ohne weiteren Zusatz die Rede ist.
Das Gesagte hindert nicht, daß auch nach der Vereinigung der Montanen mit den Silvanen in einzelnen Beziehungen die alten Verhältnisse nachwirken, wenn etwa Angelegenheiten in Frage kommen, die in erster Linie in den Aufgabenbereich der einen oder der andern Gruppe fielen, wie es z. B. der Fall war bei den Verhandlungen des Jahres 1306, von denen oben¹³) gesprochen ist. Von derartigen Sonderfällen abgesehen aber tritt jetzt ein ein- heitlicher Verband auf, genügt, wie M.(S. 161) für diese spä- tere Zeit zutreffend bemerkt,„in der Regel.. die eine der beiden Bezeichnungen, wo es sich doch um beide handelt“. Und daraus erklärt es sich weiter, daß in dem der Mitte des 14. Jahr- hunderts angehörenden Goslarer Bergrecht gelegentlich sogar„de woltlude des berges“*⁴) genannt werden.“¹⁵)
2. Die Verwaltung des Berg- und Hüttenbetriebes.
wie sich bei den Montanen und Silvanen nach dem Darge- legten ein völlig anderes Bild ergibt, als es M. im Auge hat, so gilt das gleiche für die Schilderung, die er von der Verwaltung des Berg- und Hüttenbetriebes und von der Rolle entwirft, die dabei eine angebliche, jetzt allerdings nicht mehr kapitalistische„Groß- gewerkschaft“ von 1157 gespielt, sowie von den Umgestaltungen, die sie im Laufe der Zeit erfahren haben soll.
Mit dieser Gewerkschaft befassen sich, abgesehen von einer Reihe von Einzelerwähnungen, in dem M.'schen Aufsatz vor allem


