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Betrachtungen zur Siedlungsgeschichte und zum älteren Bergwesen von Goslar ; mit einer Urkundentafel / von Karl Frölich
Entstehung
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Züge einer Entwicklung, die, bedingt durch die Anforderungen eines umfangreicheren geschlossenen Bergbaues, auf die Entste- hung einer Berggemeinde hindeuten, lassen sich auch in der nähe- ren und weiteren Umgebung von Goslar beobachten. Eine der- artige Berggemeinde stellen m. E. die Montani in Zellerfeld dar, die dort im 12. und 13. Jahrhundert bezeugt sind bei Streitigkeiten, die sich auf die kirchlichen Verhältnisse beziehen. 66) Gegenüber den Bedenken von A. Zycha, die darauf hinauslaufen, daß es sich bei den Zellerfelder Montanen wohl nur um einen kirchlichen Verband, eine Pfarrgemeinde, gedreht habe,) ist zu betonen, daß der kirchliche Zusammenschluß, ähnlich wie es bei der Siedelung am Frankenberge der Fall war, doch gerade ein Ausdruck oder eine Folge der sich anbahnenden gemeindlichen Organisation sein konnte, wie ja auch im Bergdorf in der Johannis-(Martins- kirche mit einer besonderen Bruderschaft für die armen und kran- ken Bergleute ein kirchlicher Mittelpunkt für die hier wohnende Bergbevölkerung gegeben war. Dazu tritt noch ein weiteres Beispiel eines Montanenverbandes auf harzischem Boden, das bisher nicht herangezogen ist. Es betrifft dieMontanen am Rupenberg bei Ellrich, die sich dem Anschein nach ebenfalls zu einer Berg- gemeinde vereinigt haben.)

In der Folge machen sich dann die Anderungen bemerkbar, die mit den Verfassungsstreitigkeiten des Jahres 1290 verknüpft sind. 5⁹) Im Anschluß an den Erwerb der Reichsvogtei durch die Stadt greift nach heftigen Kämpfen eine Ordnung der Dinge Platz, die die bisherigen Grundlagen der Entwicklung völlig verschiebt. Es handelt sich dabei um eine Neuregelung der Beziehungen zwi- schen den städtischen Gilden und Innungen als solchen, insbeson- dere zwischen den Kaufleuten auf der einen, den Krämer- und Handwerkerverbänden auf der anderen Seite, um die Stellung der Münzer und, was für uns vor allem in Betracht kommt, um die Eingliederung der bisher wenigstens im ganzen selbständig neben dem städtischen Gemeinwesen stehenden Genossenschaften der Montanen und Silvanen in den städtischen Verfassungsaufbau. Sie mündet aus in eine Umgestaltung der Ratsverfassung, in Vor- schriften, die die Aufnahme der Montanen und Silvanen in die städtischen Gilden regeln, sowie in ein umfassendes Vertragswerk, das aus einer Urkunde vom 14. 9. 1290⁷⁰) ersichtlich ist und das offenbar einen Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen und