Druckschrift 
Betrachtungen zur Siedlungsgeschichte und zum älteren Bergwesen von Goslar ; mit einer Urkundentafel / von Karl Frölich
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen

24

Gepräge durch den Betrieb des Bergbaus am Rammelsberge, der in seiner Eigenart durch die Mächtigkeit des hier vorhandenen Erz- lagers und die Form seines Vorkommens auf der einen Seiteb²), durch das enge Zusammenwohnen der Bergleute, aber auch ihrer führenden Kreise, in der Nähe der Betriebsstätte im Bergdorf auf der anderen Seite bestimmt wird. So liegt hier ein Gebilde vor, das von Zycha zutreffend als eine neben der Stadt Goslar stehende Berggemeinde gekennzeichnet wird. Sie zeigt eine ähnliche Gliederung, wie sie uns in der Stadt in dem Gegensatz zwischen den führenden Ratsgeschlechtern und den nicht am Rate beteilig- ten Klassen entgegentritt, insofern aus der bevorzugten Herren- schicht die mit der Leitung des Verbandes betrauten magistri montanorum, die sexviri montis, die Sechsmannen des Berges ent- nommen wurden, die zugleich als Repräsentanten der Genossen- schaft und der mit ihr im wesentlichen zusammenfallenden Berg- gemeinde nach außen auftreten. Sie sind es auch, die das seit dem Ende des 13. Jahrhunderts bezeugte Siegel führen, das dem Stadt- siegel in mancher Hinsicht angeglichen ist und zunächst nur den Bedürfnissen der Montanen dient.) Aber neben dieser Schicht war ebenfalls die Menge der einfachen Arbeiter irgendwie an der Verwaltung des Bergwesens beteiligt, insofern man in gemein- schaftlichen Versammlungen über die Angelegenheiten des Berges beriet und Erörterungen gepflogen wurden, bei denen es offenbar nicht immer ganz friedlich zugegangen ist. Eine gute Vorstellung hiervon verschafft eine Aufzeichnung vom 20. 12. 1306,54) nach dermagistri et universitas montanorum montis Rammesberch apud Goslariam, also die Meister und die Gesamtheit der Berg- leute des Rammelsberges, eine Ubereinkunft mit dem Domstift we- gen der Abhaltung ihrer Versammlungen in dem ihnen eingeräum- ten Teile der Stiftskirche, nämlich der Vorhalle, beurkunden. Die Vereinbarung ist getroffenad repellendum strepitum et enor- mem tumultum de nostro collegio et conventu cottidiano emer- gentem, per quem tamquam per seminarium dvabolicum die got- tesdienstlichen Verrichtungen gestört wurden und wobei es auch zu Gewalttätigkeiten gekommen zu sein scheint. In eine ähnliche Richtung weist übrigens eine Bestimmung des Goslarer Bergrech- tes aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, die erkennen läßt, daß man damals bestrebt war, gegenüber dem früheren Zustand eine An- derung eintreten zu lassen. 5⁵),