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waltung des Berg- und Hüttenbetriebes(8) sowie die Neuordnung der Verwaltung von Bergwerk und Hütten(10) betreffen, aber auch zahlreiche Hinweise, die an anderen Orten begegnen. Hier ist es selbst für den mit den örtlichen Verhältnissen und dem Schrifttum genauer vertrauten Leser nicht leicht, eine auch nur halbwegs deutliche Vorstellung von der Sachlage zu gewinnen, die M. bei seiner zum Teil völlig verschwommenen Darstellung im Auge hat.
Zwei Problemkreise sind es vor allem, die dabei im Vorder- grund stehen. Es handelt sich einmal um die Aufgaben, die in Goslar dem Verbande der Montanen und Silvanen, der Berg- und Waldleute, zuzuweisen sind. Und zum anderen ist von Belang, was über das Gebilde auszusagen ist, das nach M. im Jahre 1157 als „Großgewerkschaft“ ins Leben gerufen sei und, wenn auch später in gewandelter Form, die Gestaltung der Dinge im Bergwesen bis in das hohe Mittelalter beherrscht habe.
1. Die Montanen und Silvanen in Goslar.
Zu dem Kreise der Montanen und Silvanen rechnet M. die im Auftrag des Königs in Verbindung mit einer Neuordnung der Bergwerksverwaltung und der Anlage einer eigenen Niederlassung der„Bergherren“ von dem Dompropst Adelog angeworbenen aus- wärtigen Ritter, die nach M. in dem Bergdorf der Berg- und Hüt- tenherren auf den bereits erwähnten 24 Grundstücken an der Herrenstraße angesetzt waren, die zum Teil aber auch ihren Wohnsitz in der Stadt selbst genommen hatten. Weiter bemerkt M. in dieser Richtung im Hinblick auf die noch zu besprechende Entstehung einer„Großgewerkschaft“ im Jahre 1157:„Außer den Einzelteilnehmern der Großgewerkschaft, besonders den Siedlern der 24 Grundstücke, gehörten, wie wir noch sehen werden, das Domstift, das Kloster Walkenried und, nach Ausscheiden der königlichen Kammer 1290, die Stadt Goslar selbstverständlich gleichfalls zur Gruppe der Montanen und Silvanen... Deren Be- zeichnung: montani et silvani civitatis Goslarie et montis Ram- mesberg wird so zu verstehen sein: das Domstift und die Stadt, aber auch die Gruppe der Einzelteilnehmer, soweit sie Bürger der Stadt waren, sind unter der ersten Bezeichnung zu fassen; mit der zweiten Bezeichnung aber sind die Siedler des Bergdorfes der Her- ren und wahrscheinlich das Kloster Walkenried gemeint“
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