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Wenn M. in dem zweiten Abschnitt seines Aufsatzes den gegen Ende des 10. Jahrhunderts zu beobachtenden„plötzlichen Uber- gang von den— vermutlich Magdeburger— Sachsenpfennigen zu den— sicher Goslarer— Otto-Adelheid-Pfennigen mit der Grün- dung der königlichen Marktsiedelung Goslar zeitlich gleichsetzen“ will, so spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für diesen ur- kundlich nicht belegten Vorgang.²⁷) Es ist das aber für unsere Zwecke insofern belanglos, als bei dem Fehlen weiterer Nach- richten aus jener Zeit irgendwelche Folgerungen verfassungs- rechtlicher Art daraus nicht abgeleitet werden können. Ich habe deshalb davon abgesehen, mich wegen des Zeitansatzes für die Entstehung der Marktsiedlung Goslar eingehender zu äußern. ³⁵)
M. befaßt sich sodann(S. 175 f.) mit einer Anzahl Goslarer Ge- präge mit der Umschrift„Benno me fecit“ oder mit anderen, auf Goslar bezüglichen Bildern und Vermerken. Er deutet sie als für die Bedürfnisse der Bergverwaltung angefertigte Rechenpfennige und bringt ihr Auftauchen in Verbindung mit dem Wirken des nach 1048 in Goslar bezeugten Vertrauensmannes Heinrichs III. und Heinrichs IV., Bennos, des späteren Bischofs von Osnabrück. M. schließt daraus, daß um jene Zeit noch die königliche Bergver- waltung in der alten Form bestanden und daß sie infolge der Tat- kraft Bennos wesentliche Verbesserungen und starke Auftriebe er- fahren habe. Er schreibt der Tätigkeit Bennos auch die Begrün- dung der Goslarer Münzergilde zu, die er gewissermaßen mit den Aufgaben einer Staatsbank betraut sein läßt. Ein genauer Zeit- punkt für das zuletzt gedachte Ereignis könne zwar nicht ange- geben werden, doch sei es wahrscheinlicher, daß das Aufkommen der Gilde auf Benno zurückgehe, als auf den ersten, 1073 bezeug- ten Reichsvogt Boto(S. 179, 183/4). Auf das Bestehen der Gilde im 12. Jahrhundert weise hin eine Nachricht, wonach im Jahre 1151 Markgraf Albrecht der Bär im Hause des magister monetae Thie-
dolf abgestiegen sei. ²⁹)
Hierauf ist zunächst zu erwidern, daß das Vofrhandensein eines königlichen Münzmeisters in angesehener Stellung nicht ohne wei- teres zu der Annahme einer Münzerhausgenossenschaft in jener Zeit nötigt, sondern auch mit einer herrschaftlichen Organisation des Münzwesens unter einem kaiserlichen Beamten vereinbar ist. Es ist ferner denkbar, daß in Goslar auf einer früheren Stufe der Entwicklung Angehörige reichsministerialischer oder freier Fami-


