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räumlichen und ständischen Ausweitung der ersteren, wobei sich wegen des Schweigens der Quellen allerdings nicht ermitteln lasse, in welcher Form bei dieser Umwandlung verfahren ist. Im Jahre 1929 habe ich zwar von einem Anwachsen Goslars zur Stadt ge- sprochen, aber, wie der Zusammenhang ergibt, nichts anderes da- mit zum Ausdruck gebracht, als was ich zwei Jahre vorher gesagt hatte. Die Stadtwerdung Goslars hat sich so vollzogen, daß mit der Marktsiedelung die schon länger vorhandene, getrennt von ihr entstandene Siedlung am Frankenberge sowie die späteren Pfarr- sprengel der Jakobi- und der Stephanikirche vereinigt wurden. ³⁴) Daß auch bei der Anlage der letzteren ein planmäßiges Vorgehen beobachtet ist, das sich in der Regelmäßigkeit der Straßenführung auswirkt, ist aus meinen Darlegungen mit hinreichender Deutlich- keit zu entnehmen.¹⁵) Meine Berufung auf die Schilderung Lappes in seiner„Rechtsgeschichte der wüsten Marken“, die M.(S. 150) beanstandet, betraf in der Hauptsache die Frage, woher die Einwohner für diese Stadterweiterungen stammten. Sie ließ aber die Art der Maßnahmen bei der Eingliederung der genannten Bezirke und die sich dabei abspielenden baulichen Vorgänge unbe- rührt. Daß trotz des planmäßigen Vorgehens in diesen Gebieten größere Bereiche zunächst unbebaut blieben und erst allmählich mit Straßen durchzogen wurden, ist nichts Ungewöhnliches. Um die Verhältnisse in Goslar bei der Stadtwerdung verständlich zu machen, bedarf es daher weder des Hinweises M.'s(S. 149 f.) auf die Vorgänge in Helmstedt und in den übrigen, von ihm ange- führten Orten oder gar auf die Nachrichten, die sich über die Gründung der Neustadt Hanau kurz nach 1600(!) verbreiten. M. hebt nun(S. 151/2) weiter hervor, daß wegen der Gründung Goslars als Stadt zwei sich ergänzende und dadurch völlig gesi- cherte Nachrichten vorlägen, nämlich eine Notiz der Corveyer An- nalen über die Errichtung der Vituskirche, die auf das Vorhanden- sein des Vititores um diese Zeit deute, und über die Entstehung einer Brüderschaft an der Kirche sowie eine Aufzeichnung aus dem Jahre 1108 über die Einbeziehung der Frankenberger Kirche in die Goslarer Sprengeleinteilung. Die Angaben über die Vituskirche und das Vitustor, die M.(S. 151/2) als vollwertiges Zeugnis be- trachtet, seien von mir überhaupt nicht beachtet. M. übersieht da- bei nur, daß ich mich mit dem Vermerk über die Begründung der Vitusbrüderschaft um 1107 eingehend in dem Aufsatz„Beiträge zum älteren Brüderschaftswesen in Deutschland“¹⁰) beschäftigt


