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Betrachtungen zur Siedlungsgeschichte und zum älteren Bergwesen von Goslar ; mit einer Urkundentafel / von Karl Frölich
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Kennzeichnend ist ferner die Art, wie M.(S. 145) die Zustände in der Sächsstadt Freiberg hier zum Vergleich heranzieht. Bereits im Jahre 1920 habe ich bei der Anzeige der Borchers'schen Arbeit bemerkt:M. E. hat sich Borchers eine sehr schöne Parallele entgehen lassen, die er durch einen Vergleich mit den in mancher Beziehung ähnlichen Einrichtungen bei der Bergstadt Freiberg gewonnen hätte. Denn dort begegnet in der Niederlassung der sächsischen Bergleute, der sog. Sächsstadt, eine anscheinend ganz analoge Bildung, die schon mehrfach Gegenstand der Be- trachtung gewesen ist. ²⁷) Damit dürfte bereits vor Jahrzehnten von mir das ausgesprochen sein, was M. als Ergebnis neuerer, von ihm selbst gewonnener Erkenntnis seinen Lesern vorträgt.

Nicht zutreffend sind schließlich die Behauptungen M.'s über die Rolle, die ich den Goslarer Silvanen und ihren Beziehungen zum Frankenberge zuweise(M. S. 143 f). Ich gehe auf sie im Zu- sammenhang mit dem, was später über die Goslarer Montanen und Silvanen zu sagen ist, ein. ²⁵)

3. Die Marktsiedelung.

Wenden wir uns nunmehr der Marktsiedelung Goslar zu, bei der ich nach M.(S. 146 f.) wiederum völlig verkehrte Wege ein- schlage, indem ich mich auf Goslar beschränke. So wisse ich erst einmal nicht, daß die Marktsiedelung in der Regel aus einer Straße besteht und auch sonst gewisse typische Eigentümlichkeiten zeigt. Ferner beachte ich nicht, daß für die Marktsiedelung na- mentlich der karolingischen Zeit ein Marktplatz, wie ihn das spätere Mittelalter kennt, mit besonderen Marktständen schon im Hinblick auf die beschränkte örtliche Ausdehnung und Einwoh- nerzahl der Siedelung ausscheide. Bei dem geringen Umfang, den eine Marktsiedelung besaß, sei es auch ausgeschlossen, daß dafür Grundbesitz eines vornehmen Mannes in Anspruch genommen sei, und ein Adelshof, wie ich in Goslar bei den Herren de Capella ver- mutet habe, komme überhaupt nicht in Betracht. Der Wortzins aber, der in Goslar auftritt, sei abzuleiten aus dem Zins, mit dem der Grundherr eine Verkaufsbude des Jahrmarktes belastete, ²⁹) und schon aus diesem Grunde sei es undenkbar, daß die Grund- stücke vornehmer Kaufleute, wie ich unterstelle, frei vom Wort- zins gewesen seien.