Druckschrift 
Verordnung, die Prüfungen der Aspiranten des Gymnasial- und Realschul-Lehramts betreffend : (Abdruck aus dem Großherzoglich Hessischen Regierungsblatt Nr. 17 vom 3. April 1876, 1180 Nr. 26 und 1886 Nr. 22) / (L. S.) Ludwig, v. Starck
Entstehung
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von 6 Monaten gewährt. Auf ein beſonderes motivirtes Geſuch des Aſpiranten kann dieſelbe nach dem Ermeſſen der Kommiſſion um höchſtens weitere 6 Monate verlängert werden. Wird auch dieſe neue Friſt nicht eingehalten, ſo erliſcht die geſtellte Aufgabe. Der Arbeit hat der Verfaſſer die genaue Angabe der dabei benutzten Hülfsmittel und die an Eidesſtatt abgegebene ſchriftliche Verſicherung beizufügen, daß er ſie ohne fremde Hülfe angefertigt hat.

§ 30. Wird die fachwiſſenſchaftliche Abhandlung innerhalb des Winter⸗ oder Sommerſemeſters eingereicht, ſo wird dem Aſpiranten ſofort andernfalls

aber mit Beginn des nächſten Semeſters das Thema zu dem pädagogiſchen oder philoſophiſchen Aufſatz(§ 6) aufgegeben. Die Aufgabe wird in der⸗ ſelben Weiſe wie die der fachwiſſenſchaftlichen Abhandlung mit dem Aſpiranten vereinbart(vergl.§ 28).

§ 31.

Zur Bearbeitung des philoſophiſchen oder pädagogiſchen Thema's wird eine Friſt von 4 Wochen gewährt, welche nur im Fall zwingender äußerer Behinderung des Aſpiranten überſchritten werden darf. Wird der Aufſatz im Winterſemeſter bis zum 1. Februar, im Sommerſemeſter bis zum 1. Juli eingereicht, ſo hat der Aſpirant Anſpruch darauf, daß die Prüfung in demſelben Semeſter erledigt wird.

§ 32.

Nachdem die philoſophiſche oder pädagogiſche Arbeit und die fach⸗ wiſſenſchaftliche Abhandlung nach Inhalt und Form als genügend erachtet worden ſind, werden die vorgeſchriebenen Clauſurarbeiten angefertigt(§ 13).

b) Mündliche Prüfung.

Die mündliche Prüfung(§ 13) wird nach beendigter ſchriftlicher Prüfung vorgenommen und findet an einem oder an zwei auf einander folgenden Tagen ſtatt. Sie wird öffentlich abgehalten.

§ 34.

Es dürfen nicht mehr als drei Aſpiranten in einem Termin geprüft werden. Während der Univerſitätsferien finden keine Prüfungen ſtatt.