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Vorschriften betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker / von Bundesrath entworfen am 22. Februar 1894, für das Grossherzogthum Hessen, Grossherzogliche Prüfungskommission für Nahrungsmittel-Chemiker zu Giessen
Entstehung
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Farbkarte 13

Grossherzogliche

kon für Nahrungsmittel-Chemiker zu Giessen.

rschriften.

ung der Nahrungsmittel-Chemiker.

mentworfen am 22. Februar 1894,

Hessen in Kraft gesetzt am 4. August 1894.

ling zur chemisch-technischen Beurtheilung d genussmitteln und Gebrauchsgegenständen Mai 1879, Reichs-Gesetzbl. S. 145) wird

in Folgendem vorgeschriebenen Prüfungen eis nach dem beiliegenden Muster ertheilt.

estehen in einer Vorprüfung und einer

zerfällt in einen technischen und einen

anitt.

A. Vorprüfung.

die Vorprüfung besteht unter dem Vorsitz§

n, aus einem oder zwei Lehrern der Chemie r Botanik und der Physik.

eitet die Prüfung und ordnet bei Behin- dessen Vertretung an.

ulbjahr finden Prüfungen statt.

päter als vier Wochen vor dem amtlich er Vorlesungen eingehen, haben keinen ntigung im laufenden Halbjahr.

aur bei der Prüfungskommission derjenigen r der Studirende eingeschrieben ist oder ar, abgelegt werden.