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Klarheit und Wahrheit in der Angelegenheit der Friedhofsweihe zu Giessen / [von Karl Naumann]
Entstehung
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6. Man hat dem Pfarrer Naumann noch den beſonderen

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vorwiegend katholiſche Stadt die aber mit Gießen ver⸗

Vorwurf gemacht, Profeſſor Thudichum ſpricht ihn recht hämiſch aus, daß er in ſeinerE klärung auf dem Friedhof

den Oberbürgermeiſter Mecum katholiſch ge⸗ nannt, wiegerholt von dem katholiſchen Oberbürger⸗ meiſter geſprochen habe.

Dazu ſei erwähnt, daß dies ſeinen genügenden Anlaß

und guten Grund hatte. Seit Herr Mecum hier iſt, hat ihn ſchier jedermann für altkatholiſch, für einen Altkatholiken gehalten: auch die evangeliſchen Stadt⸗ verordneten haben, wie viele feſt verſichern, bei den Verhand⸗ lungen über die Wahl eines neuen Bürgermeiſters, bei der Wahl ſelbſt und dann bis zu unſerer Friedhofsweihe niemals anders geglaubt, als daß Herr Mecum Altkatholik ſei. Auch Pfarrer Naumann ſelbſt war hiervon feſt über⸗ zeugt. Es wurde nur manchmal der Zweifel ausgedrückt, ob er altkatholiſch oder deutſchkatholiſch ſei. Auch die Darmſtädter Zeitung, die dem genannten Vor⸗ wurf gegen Pfarrer Naumann, völlig ſachlich, ſich anſchießt, erklärt zur Berichtigung ganz beſtimmt:Herr Oberbürgermeiſter Mecum iſt Altkatholik! DieDarmſtädter Zeitung wird dringend gebeten, baldigſt öffentlich erllären zu wollen, auf welcher Grundlage ihre feſte Behauptung v ruht. Auch andere Blätter, vielleicht nach Vorgang dieſes, haben hernach dieſe Behauptung veröffentlicht.

Nun aber erfuhr Pfarrer Naumann kurz vor der Fried⸗ hofsweihe, doch ohne jeglichen Zuſammenhang mit ihr, aus ſicherſter Quelle zu ſeinem höchſten Erſtaunen, daß der Oberbürgermeiſter weder alt⸗ noch deutſcheatholiſch ſei, ſondern daß er katholiſch iſt. Dadurch wurde ihm bei der ganzen Weiheangelegenheit auch von vornherein er⸗ klärlicher, daß der Oberbürgermeiſter ſo auffallend als Ein Herz und Eine Seele mit dem katholiſchen Dekan ſich zeigte; und ſein Verfahren gegen die evangeliſche Friedhofsweihe und Pfarrer Naumann erſchien in einem neuen Licht. Als nun Letzterer auf dem Friedhof vor den Tauſenden ſtand, die ohne Kenntnis des vorher Geſchehenen die Vornahme der Friedhofsweihe erwarteten, hielt er es für notwendig, in ſeiner Erklärung, daß und warum die allerſeits er⸗ wartete Friedhofsweihe unterblieb, ſeinen evangeliſchen Le⸗ meindegliedern auch zu ſagen, daß er bei dem Verbot es mit einem katholiſchen Oberbürgermeiſter zu tun habe. Neben der allergrößten Entrüſtung und Empörung über das Verbot ſelbſt, war das Erſtaunen der Anweſenden über dieſe unerwartete Neuigkeit beſonders groß. Man bezweifelte damals, und heute noch, vielerſeits die Richtigkeit und meinte, Pfarrer Naumann müſſe ſich in der Behauptung des Un⸗ glaublichen doch geirrt haben. Zu dem am meiſten Er⸗ ſtaunten gehörten die Stadtverordneten evangeliſcher Kon⸗ feſſion. Eine größere Anzahl von dieſer hat nachher ver⸗ ſichert, und heute noch verſichern ſie es jedem, der es hören will, auf's beſtimmteſte, daß ſie Herrn Mecum in der vollen Ueberzeugung zum Bürgermeiſter gewählt hätten, er ſei Altkatholik, und nur in dieſer Ueberzeugung hätten ſie ihn gewählt mit der Erwägung, daß er als Altkatholik der evangeliſchen Kirche doch näher ſtehe als der katholiſchen, daß er als ſolcher um ſo leichter über den Parteien ſich halten könne und den hieſigen Religionsbekenntniſſen mit voller Unbefangenheit gegenüberſtehen werde; einen Katho⸗ liken, ſo verſichern manche, hätten ſie unbedingt nicht gewählt. Da nun nach der vernichteten Friedhofsweihe und infolge davon durch weitere Bezeugungen unanfechtbar feſt⸗ geſtellt iſt, daß Herr Mecum katholiſchiſſt, ſo iſt tatſächlich betreffs der konfeſſionellen Stellung des Oberbürgermeiſters ein bedeutſamer Irrtum ans Licht getreten. Wie er ent⸗ ſtanden iſt, dies feſtzuſtellen, erwartet die Bürgerſchaft von ihrer Stadtverordnetenverſammlung.

Freilich, man ſagt, auf die Konfeſſion eines Bürger⸗ meiſters komme es nicht an. Gewiß, es ſteht davon nichts in dem Geſetz. Allein als unlängſt Bonsheim, eine

glichen, im Verhältnis viel mehr Evangeliſche neben den Katholiſchen hat, als es hier Katholiſche neben den Evan⸗ geliſchen giebt die erledigte Bürgermeiſterſtelle zur Be⸗ werbung ausſchrieb, da wurde im öffentlichen Ausſchreiben ausdrücklich die Bedingung geſtellt, der Bürgermeiſter müſſe katholiſch ſein. Aus Bingen erfuhren wir ähnliches. Alſo kommt es in Wirklichkeit doch auch auf die Konfeſſion an. Und daß es für eine Stadt nicht gleichgültig iſt, ob ihr Bürgermeiſter evangeliſch, katholiſch oder altkatholiſch ſei, das haben die Gießener Evangeliſchen doch vielleicht auch aus der ganzen Friedhofsgeſchichte erſehen. Und einer evangeliſchen Kirchengemeinde iſt es auch nicht gleichgültig ob der Oberbürgermeiſter der Stadt, deſſen Gattin evange⸗ liſch iſt, als Katholik oder als Altkatholik in ſog. Miſchehe lebt.

7.

Notgedrungen muß hier noch ein Wort geredet werden über das Verhalten des katholiſchen Dekan Bayer in der Angelegenheit der Friedhofs⸗ weihe. Derſelbe hat ſichpoſitiv gegen die von dem evangeliſchen Kirchenvorſtand geplante Weihe des Friedhofes ausgeſprochen, d. h. nicht bei der Beſprechang in der Kapelle, un der er kein derartiges Wort ſprach, ſondern erſt nachher durch mündliche(2) oder ſchriftliche(2) Verhandlungen mit dem katholiſchen Oberbürgermeiſter; ein evange⸗ liſcher oder altkatholiſcher hiütte jedenfalls ſolchen Einſpruch als rechtswidrig von der Schwelle zurückgewieſen. Er hat ferner ſogar den Oberbürgermeiſteriym Namen der katholiſchen Gemeinde gebeten, dahm zu wirken, daß die von uns Evangeliſchen geplante Weihe unterbleibt. Dieſer katholiſche Widerſpruch, der ſelbſtver⸗ ſtändlich die volle Billigung der Profeſſor Thudichum und ſeiner Nachbeter findet, iſt vollſtändig unberechtigt und dazu ſchwer beleidigend gegen die evangeliſche Gemeinde; er war ein geſetzwidriger Eingriff in die Freiheit der Religions⸗ ausübung der Evangeliſchen. Leben wir denn in Oeſterreich oder Spanien? Und dieſen Widerſpruch, dieſe Störung des konfeſſionellen Friedens erlaubt ſich derſelbe katholiſche Dekan, der für ſich die katholiſche Weihe des auch für die Evangeliſchen beſtimmten Altars in der Kapelle in Anſpruch nimmt! Und dieſen Widerſpruch erhebt er ſogar namens ſeiner katholiſchen Gemeinde! Stimmen alle Glieder der⸗ ſelben wirklich mit dieſer Feindſeligkeit überein? Jedenfalls müſſen wir Evangeliſchen auf's entſchiedenſte zurückweiſen dieſes intolerante, feindſelige Verfahren des katholiſchen Dekans gegen die evangeliſche Gemeinde und ihre Geiſtlichen; es muß geradezu als ein Fauſtſchlag ins Geſicht beurteilt werden. 5

Daß nun unter ſolchen Umſtänden der Oberbürger⸗ meiſter noch reden kann von dembisher glücklicherweiſe ungeſtörten konfeſſionellen Frieden, den er erhalten und fördern müſſe, während er ſelbſt und ſein katholiſcher Pfarrer gleichzeitig ihn mit Füßen treten, iſt ſchier unbegreiflich; es zeugt aber auch von Unkenntnis der Verhältniſſe; denn in Gießen weiß man genau, daß der konfeſſionelle Friede ſchon wiederholt geſtört worden iſt, insbeſondere wenn katholiſche Männer, deren Frauen und Kinder evangeliſch waren und nicht katholiſch werden wollten, und denen deshalb, als ſie ſtarben, der katholiſche Pfarrer das kirchliche Begräbnis ver⸗ weigerte, von einem evangeliſchen Geiſtlichen mit kirchlichen Ehren zu Grabe gebracht wurden.

8.

Zum Schluß ſei noch erwähnt, daß nach Beſchluß des Kirchenvorſtands und der Gemeindevertretung und nach all⸗ gemeinem Verlangen der Gemeinde, die rechtswidrig ver⸗ hinderte Friedhofsweihe, die nach ihrer evan⸗