Druckschrift 
Klarheit und Wahrheit in der Angelegenheit der Friedhofsweihe zu Giessen / [von Karl Naumann]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Lahr

in der

Angelegenheitaer Friedhofsweihez Gieſsen.

Gießen, den 16. September 1903.

4 ie Angelegenheit unſerer Friedhofsweihe wartet D immer noch ihrer Erledigung. Am 10. Juli d. J.,

alſo genau vor 2 Monaten, war durch Gewalt⸗ androhung ſeitens des Oberbürgermeiſters Mecum die Einweihung des neuen Friedhofs verhindert worden. Dieſer rechtswidrige Eingriff in die Rechte und Freiheit der evangeliſchen Gemeinde bei Ausübung einer gottes⸗ dienſtlichen Handlung erregte in der ſchwer beleidigten evangeliſchen Gemeinde die größte Entrüſtung. Als⸗ bald nahm in Sitzungen der Kirchenvorſtand und die Gemeindevertretung die Sache in Verhandlung. Vier beſondere Beſchwerdepunkte wurden feſtgeſtellt, und dieſe wurden mit einer genauen Darſtellung des ganzen Her⸗ gangs, nebſt den drei Schreiben des Oberbürgermeiſters an Pfarrer Dr. Naumann, an Großherzogliches Kreis⸗ amt Gießen und durch dasſelbe an Großherzogliches Miniſterium des Innern eingereicht.

Das wollte allerdings Vielen in der auf's tiefſte erregten Gemeinde nicht genügen; ſie verlangten daneben als Eingabe an die Regierung oder auch an Se. König⸗ liche Hoheit den Großherzog die Herumgabe einer kräftigen Verwahrung zur Unterſchrift bei allen Ge⸗ meindegliedern, und ſie forderten die Einberufung einer öffentlichen Verſammlung, um dem allgemeinen Un⸗ willen Ausdruck zu geben und auch um die Einzel⸗ heiten des wahren Sachverhalts zur allſeitigen Kennt⸗ nis zu bringen. Durch Hinweis auf die amtliche Be⸗ handlung der Angelegenheit wurde es erreicht, daß man vorerſt von einer Adreſſe und einer Verſammlung ab⸗ ſah und die Entſcheidung der Behörden abwartete.

Allerdings wäre es gut geweſen, wenn alsbald nach dem Vorfall am 10. Juli der genaue Hergang und der Inhalt der Zuſchriften des Oberbürgermeiſters

an den erſten Geiſtlichen zur allgemeinen Kenntnis gebracht worden wäre, wie es auch Pfarrer Naumann

in ſeiner öffentlichen Erklärung vom 11. Juli in Aus⸗ ſicht geſtellt hatte; denn die meiſten Gemeindeglieder

erfuhren, außer dem auf dem Friedhof Vorgekommenen und in den Gießener Blättern kurz Veröffentlichten, nur wenig von dem, was vorher geſchehen war. Und wenn auch freilich ſchon hierdurch das rechtswidrige Vorgehen des Oberbürgermeiſters deutlich genug in's Licht trat, ſo entſtanden doch nun auch manche Irrtümer, manches falſche Gerede. In auswärtigen Zeitungen aber wurden die mannigfachſten Verdrehungen der Wahrheit uud perſönlichen Angriffe verbreitet. In letzterer Beziehung wurde das Aergſte geleiſtet durch einen längeren Artikel in Nr. 229 derFrankfurter Zeitung, vom 19. Auguſt 1903. Derſelbe iſt verfaßt von einem Profeſſor Dr. Thudichum in Tübingen und ſtvotzt geradezu von Un⸗ richtigkeiten und Gehäſſigkeiten, aber auch von einer Sach⸗ unkenntnis in kirchen⸗ und ſtaatsrechtlichen Fragen, die bei einem Profeſſor wir halten in Gießen ſehr hoch von einem Univerſitäts⸗Profeſſor und ſeiner Gelehrſamkeit kaum begreiflich iſt, und nur dem nicht erſtaunlich war, der den Juriſten, Profeſſor Thudichum, jetzt 72 Jahre alt und außer Dienſt, etwas näher kennt. DerFrank⸗ furter Zeitung wurde von einem Nichttheologen un⸗ geſäumt eine rein ſachlich gehaltene Berichtigung zu⸗ geſandt, deren Schärfe nur in der wahrheitsgetreuen Darſtellung der Tatſachen beſtand. Trotzdem nahm dieſes Blatt, das den gehäſſigen Angriffen wider die evangeliſche Kirche und ihre Geiſtlichen ſeine Spalten bereitwillig öffnete, die Berichtigung nicht auf.

Dadurch geſchah es, daß der Thudichum'ſche Artikel, mit dem Gewicht desProfeſſors und unwider⸗ legt, in eine große Anzahl von Blättern Eingang fand, mit und ohne Quellenangabe, in beſchränkterer oder weiterer Ausdehnung, vom Süden an, z. B.Münchner Neueſte Nachrichten bis zum Norden, z. B.Bremer Nachrichten, und daß dadurch ein ganz falſches Bild von der Friedhofsweihe oder dem Friedhofsſtreit zu Gießen weithin verbreitet wurde, ja, daß auch in hieſiger Gemeinde Viele irre gemacht, zu falſchen Meinungen verleitet wurden.