halben Jahre begannen die Verhandlungen zwiſchen Stadtbauamt und Bürger⸗ meiſterei einer⸗ und Evangeliſchem und Katholiſchem Pfarramt andererſeits betreffs der inneren Einrichtung der neuen Friedhofskapelle. Das Evangeliſche Pfarr⸗ amt nahm es dankbar hin, daß die Stadt in der Kapelle einen Altar errichten und dieſen auf ihre Koſten mit Kruzifix, Leuchtern und einer Decke verſehen wollte. Die evangeliſchen Geiſtlichen ſprachen auf Grundlage dieſer allgemein chriſtlichen Einrichtungen keine weiteren evangeliſch⸗konfeſſionellen Wünſche aus für die allgemein⸗kon feſſionelle,„ſimultane“ Kapelle; die Bitte um Beſchaffung eines Harmoniums zur Bereicherung der gottesdienſtlichen Handlungen durch Orgelſpiel und Geſang war auch keine bloß evangeliſche; ſie blieb, weil das Geld dazu fehle, unerfüllt. Der katholiſche Pfarrer dagegen ſtellte beſondere katholiſch⸗ konfeſſionelle Forderungen betreffs Höhe, Tiefe und Länge des Altars, er forderte zugleich ſechs Altarkerzen, damit der Altar katholiſch werde, während die Evangeliſchen mit vier oder zwei oder auch gar keinen ſich begnügt hätten, die Konfeſſions- und Religionsloſen gewiß auch. Ferner forderte er, während für die Evangeliſchen und Andersgläubigen ein aus Holz errichteter Altar genügt hätte, im Inneren des Altars einen Aufbau mit Mauerwerk, und zwar derart, daß oben in demſelben ein Loch gelaſſen werde, in das jederzeit ein durch den Biſchof zu Mainz geweihter Stein eingemauert werden könne, durch den der Altar auch zu einem römiſch⸗katholiſchen Meßaltar, zum Leſen von Toten- oder Seelenmeſſen ge⸗ weiht werde; und um dieſen geheiligten Stein ſchnell und leicht an ſeinen Platz bringen zu können, begehrte er endlich, daß oben in der Holzbedeckung des Altars eine entſprechend große Oeffnung eingeſchnitten und mit einem leicht abzuhebenden Holzdeckel wieder ge⸗ ſchloſſen werde. Gegen dieſe angekündigte, doch gewiß ſtreng katholiſch⸗konfeſſionelle Weihe des Altars und damit auch der ganzen Kapelle hatte Oberbürgermeiſter Mecum von Anfang bis zu Ende gar nichts einzuwenden Dieſe katholiſche Weihe hielt er für kein Verfügen über ſtädtiſches Eigentum, für keine Verletzung des konfeſſionellen Friedens, für keine Schädigung des Rechts der anderen Konfeſſionen, wie er es ähnlich hernach gegenüber dem evangeliſchen Geiſtlichen hervorhob. Ja, er fragte auch nicht einmal, ob der evangeliſche Pfarrer und ſeine Gemeinde etwas hiergegen einzuwenden hätten, wie er es umgekehrt hernach bei dem katholiſchen Pfarrer, und ſogar den Rabbinern, dem evangeliſchen Geiſtlichen zumutete. Der evangeliſche Pfarrer Naumann ſelbſt aber erhob ſeinerſeits keinen Widerſpruch; denn wir Evangeliſchen laſſen auch auf ſolchem gemeinſamen Boden den anderen Konfeſſionen die freie Ausübung ihrer kirchlichen Grund⸗ ſätze und Gebräuche, und wir folgen lediglich den unſrigen, wir fordern aber auch für uns im Namen der Gleichberechtigung freie kirchliche Bewegung — und dieſe wurde uns gewaltſam ver⸗ wehrt!
Am 19. Juni d. J.— vom 1. Juli an ſollte der Friedhof in Gebrauch genommen werden— beſchloß der evangeliſche Kirchenvorſtand von einer Weihe der Friedhofs kapelle abzuſehen, aber zur feierlichen Ingebrauchnahme eine kirchlichee Weihe des Fried⸗ hofs bei der erſten geeigneten kirchlichen Be⸗ erdigung eines Evangeliſchen vorzunehmen, der Art, daß der Pfarrer der Gemeinde, zu der der Vor⸗ ſtorbene gehörte, in der Kapelle die Leichenrede halte, wobei die Mädchenchorſchule ein Lied ſingen ſollte, und daß dann nach dem Zug an's Grab dort vor Einſeg⸗ nung der Leiche der erſte Pfarrer, namens des Ge⸗
Schon vor zwei und einem
ſamtkirchenvorſtands und der ganzen Gemeinde die Einweihung des Friedhofs vornehme durch Vorleſung einiger Gottesworte, durch eine! Anſprache und ein Weihegebet; hierbei ſollte die Knabenchorſchule ein Lied ſingen Zu dieſer Weihe ſollten die Mitglieder des Ge⸗ ſamtkirchenvorſtands und der Geſamtgemeindevertretung beſonders eingeladen, und der Gemeinde ſollte recht⸗ zeitig Mitteilung gemacht werden.
Am Tag darauf, 20. Juni, kamen auf Einladung
des Oberbürgermeiſters, dieſer, der erſte evangeliſche
Pfarrer Naumann und der katholiſche Dekan Bayer zu einer Beſprechung in der Friedhofskapelle zuſammen. Auch der Rabbiner Dr. Sander war geladen und er⸗ ſchienen, erklärte aber gelegentlich, er habe in der chriſtlichen Kapelle nichts mitzureden, er miſchte ſich auch in keiner Art in die Erklärungen der Pfarrer. Der Oberbürgermeiſter gab die Erklärung ab, er werde mit den Stadtverordneten zur erſten Be⸗ erdigung eines Erwachſenen, einerlei wer es ſei, erſcheinen und dadurch den Friedhof dem Gebrauch übergeben. Dagegen war ſelbſtverſtändlich nichts einzuwenden—
obgleich man nicht einſieht, warum in dieſer Hinſicht
Kinder nicht ebenſoviel gelten ſollten, als Erwachſene. Tatſächlich war der Friedhof durch die Beerdigung von zwei Kindern bereits in Gebrauch genommen worden, ehe er dem Gebrauch übergeben wurde.
Oberbürgermeiſter Meeum fragte bei jener Be⸗ ſprechung die Pfarrer, was ſie betreffs des Friedhofs vorhätten. Der katholiſche Dekan Bayer er⸗ widerte, er werde den Friedhof jetzt nicht weihen, ſondern demnächſt von Fall zu Fall jedes einzelne Grab, in das ein Katholik beſtattet werde— ſo hielt er es auch ſeither auf dem alten Friedhof.— Hierin eine beſcheidene„Verzichtleiſtung“ und„Rückſicht“ zu ſehen, etwa gegenüber den anderen Konfeſſionen, oder ein beſcheidenes„Sichbegnügen“: das kann nur Einer— wie Profeſſor Thudichum— ſagen, der, wie Profeſſor Harnack über dieſen urteilt,„es vorzog, ſich zu blamieren.“ Dekan Bayer erklärte weiter, er werde aber, ſobald ſich für ihn das Bedürfnis ergebe, eine Meſſe in der Kapelle zu leſen, den dazu vor⸗ gerichteten Altar durch inmauerung eines von dem Mainzer Biſchof geweihten Steins zu einem katho⸗ liſchen Meßaltar weihen; dieſer Stein werde eintretenden Falls von ihm ſchnell beſtellt und könne von einem zum anderen Tag hier ſein. Der Ober⸗ bürgermeiſter ſprach auch gegen dieſe äußerſt katholiſch⸗ konfeſſionelle Weihe kein Wort, forderte auch den an⸗ weſenden evangeliſchen Pfarrer und jüdiſchen Rabbiner nicht auf zu einer„vorbehaltsloſen Beſcheinigung, wo⸗ nach dieſe gegen die beabſichtigte Weihe nichts einzu⸗ wenden haben.“
Der evangeliſche Pfarrer Naumann ant⸗ wortete auf die an ihn geſtellte Frage, daß er nach Beſchluß des Kirchenvorſtands die Friedhofs kapelle nicht weihen werde; dagegen werde er als Vertreter der Geſamtgemeinde bei der erſten geeigneten kirch⸗ lichen Beerdigung eines Evangeliſchen den Friedhof weihen in der einfachen Form und Weiſe, wie wir es oben bereits ausführten. Der Oberbürgermeiſter fragte, ob das lange währe, und erhielt die Antwort des Pfarrers:„Nein!“, er werde nur wenige Gottesworte verleſen, Anſprache und Gebet würden gleichfalls kurz ſein. Auch gegen dieſe klar und deutlich angekündigte Friedhofsweihe ſprach der Oberbürgermeiſter damals kein Wortv; er deutete auch mit keinem Worte an, daß er eine ſolche Weihe erſt erlauben müſſe, oder gar verbieten könne und werde. Auch der katholiſche Dekan ſprach kein Wort dagegen, erhob in keiner Weiſe damals und dort einen Widerſpruch.
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