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Vorlage über die Kanalisation der Stadt Gießen / der Oberbürgermeister: Gnauth
Entstehung
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1 Das Gefälle des altſtädtiſchen Sammlers I beträgt von der Bahnhofſtraße aufwärts bis zur Wallthorſtraße 1:2000, von hier ab bis zur Brandgaſſe 1:1500, ſodann bis zum Wallthor 1:1200 und von da ab bis zur Steinſtraße 1:1000.

Der Sammler der Nord⸗ und Oſtſtadt hat von der Bahnhofſtraße bis zur Bleichſtraße ein Gefälle von 1:1500 und verzweigt ſich hier in den Sammler III. der Stephansmark und den Sammler II der Süd⸗ und Oſtanlage. Erſterer hat von der Südanlage bis zur Ludwigſtraße ein Gefälle von 1:1200, ſodann aufwärts bis zur Bismarckſtraße von 1:1000 und von hier ab bis zur Gartenſtraße von 1:800. Sammler III ſteigt von der Bleichſtraße bis zum Neuenwegerthor mit 1:1200 und von da ab bis zur Wieſenſtraße mit 1: 1000.

Die Kanalgefälle ſind in dem Niedergebiet der Stadt im allgemeinen mäßige, doch können dieſelben mit Rückſicht auf die zur Verfügung ſtehenden großen Waſſer⸗ vorräte immerhin als vollſtändig ausreichend bezeichnet werden.

Die mittlere Tieflage der Kanäle beträgt in der Altſtadt und den Tiefgebieten der Neuſtadt etwa 3 m, in den übrigen Stadtteilen iſt dieſelbe zu mindeſtens 3,50 m angenommen worden. Die Kanalſohlentiefe an den niedrigſt gelegenen Straßenpunkten der Altſtadt beträgt: am Tiefenweg 2,15 m, an der Sandgaſſe 1,54 m, an der Wetzſteingaſſe 1,84 m und an der Neuenbäue 1,80 m. Der Sammler IVY der weſt⸗ lichen Neuſtadt und des Hamms hat als ſchwächſtes Gefälle 1:1500. Die mittlere Tieflage der Kanäle beträgt circa 3,20 m. Die Ausmündung liegt auf+ 2,94 m. Der Seltersbergſammler hat durchgehends gute Gefälle, die letzte Strecke desſelben längs der Wieſeck hat 1:1000. Die mittlere Sohlentiefe der Kanaliſation iſt zu 3,50 m angenommen. Die Ausmündung in die Wieſeck liegt auf+ 4,53 LP.

Wie man aus Vorſtehendem erſieht, werden die Sammler IV und V ſelbſt von größerem Hochwaſſer nur wenig beeinflußt, während der Hauptſammelkanal, der Altſtadtſammler und der Sammler der Stephansmark bedeutenden Rückſtau erhalten. Bei einem Lahnſtand von+ 3m LP erſtreckt ſich derſelbe im Altſtadtſammler ſchon bis zum Wallthor und in der Stephansmark bis zur Bismarckſtraße. Um Ver⸗ ſchlammungen des Kanalnetzes zu vermeiden, iſt daher+ 3 m der alleräußerſte Stand, bis zu welchem das Pumpen verſchoben werden kann. Da alsdann auch wegen des Grundwaſſers der Pumpbetrieb allerſpäteſtens beginnen muß, ſo geſtaltet ſich derſelbe in dieſer Beziehung einfach und günſtig.

Ausmündung der Kanaliſation und pumpanlage.

Die Ausmündung der Kanaliſation kann vorläufig durch den beſtehenden Abzugsgraben am Gerberhaus erfolgen, wo ſich alsdann das Waſſer der Kanaliſation mit dem Drainage⸗ und Spülwaſſer des Stadtringgrabens vereinigen würde. Bei Ausdehnung des Kanalnetzes iſt eine Verlängerung des Kanals nach dem Hamm mit Ausmündung in die Wieſeck unterhalb der Eiſenbahnüberführung daſelbſt vorgeſehen. Der frühere Ablauf würde alsdann durch einen Syphon unter dem Hauptſammel kanal hindurch das Waſſer des Stadtringgrabens getrennt ableiten, ſowie bei großen Niederſchlägen außerdem als Regenauslaß dienen.

Da es von Wichtigkeit iſt, daß ſich alle Kanäle an einer Stelle vereinigen, um einen einheitlichen Pumpbetrieb zu ſichern, ſo ſoll die Führung der ein zelnen Kanäle, wie im Plane angegeben, bewirkt werden.

Der Kanal der nordweſtlichen Außengebiete zwiſchen Bahn und Weſtanlage, welcher vorläufig durch die Neuſtadt ſeine Vorflut findet, ſoll ſpäter durch das Neu⸗ ſtädterthor über den Viehmarkt dem Hamm entlang geführt werden und gleichfalls unterhalb der Eiſenbahnüberführung in die Wieſeck münden.

Ferner wird der Sammler V, welcher vorausſichtlich vorläufig am Selters⸗ berg, an der Brücke, in die Wieſeck münden wird, ſpäter durch die längs der Wieſeck in Ausſicht genommene Straße weſtlich unter der Eiſenbahnüberführung hindurch geführt und dann ebenfalls an gleicher Stelle wie die übrigen Kanäle ausmünden. Die Möglichkeit einer einheitlichen Pumpanlage iſt alſo geſichert.

Was das Pumpwerk und deſſen Betrieb anlangt, ſo kann bei der vorläufigen Ausmündung die jetzige Anlage beſtehen bleiben und müßte nur entſprechend ver größert werden. Da die Entwäſſerung der nordweſtlichen Außenſtadt vorläufig in die altſtädtiſche Kanaliſation erfolgt, ſo iſt bei Hochflut alles Kanalwaſſer mit Aus⸗ nahme desjenigen des Seltersbergs zu heben. Bei Verlängerung der Kanäle nach