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7. Hochgelegene Gebiete an der Grünberger⸗- und Licherſtraße, am Nahrung ſowie am Seltersberg. Das Grundwaſſer liegt hier teilweiſe tief, an einzelnen Gebieten zeitweiſe auch ſehr flach unter dem Boden. Durch die nach allen Richte hin erfolgende Durchſchneidung dieſes Terrains durch die Kanaliſation, geeignete Einfüllung der Kanalgräben mit durchläſſigem Material, als Sand ꝛc., und durch Drainage kann hier überall eine Senkung des G. waſſers unter Kellerſohlenhöhe bewirkt und ein durchgehends geſunder erreicht werden. Die Beibehaltung des Stadtringgrabens iſt, wie wir oben bereits geſehen 1 für die Grundwaſſerfreihaltung der Altſtadt von großem Einfluß und würde Vertiefung des weſtlichen Arms noch an Bedeutung gewinnen. Auch iſt das noch in den letzten Jahren unter Aufwand namhafter Koſten auf der ſüdlichen öſtlichen Strecke, von der Bahnhofſtraße bis aufwärts zum Aſterweg, mit einert Sohle verſehen worden, ſodaß, falls nicht zwingende Gründe bei Aufſtellum Entwäſſerungsprojektes dagegen ſprechen, die Erhaltung desſelben vorzuſehen Derartige Gründe von Belang liegen aber nicht vor, ſondern es bietet die Erhe ſogar den weiteren Vorzug, daß ſich der Graben, wie das Projekt zeigt, vortet als Spül- und Regenaufnahmekanal der Kanaliſation verwenden läßt ſehr zur Entlaſtung derſelben beiträgt.
Als eigentlicher Kanal wird derſelbe alsdann nicht mehr dienen, da Drainage⸗ und Regenwaſſer getrennt abgeleitet und dem Graben keinerlei Sch waſſer mehr zugeführt werden ſoll. Letzteres iſt von keinem Nachteil, da der Gu auf große Strecken außerhalb der Straße und entfernt von der Bebauung liegt, der Anſchluß von Nebenkanälen und Hausleitungen nicht nur ſehr erſchwert, ſon auch wegen der langen Leitungen unpraktiſch und ſehr teuer würde, auch hätte! den ganzen Graben bei definitiver Benutzung als Straßenkanal überwölben mü
Die Fernhaltung der Schmutzwaſſer aus dem Ringgraben hat ferner Vorteil, daß bei Hochflut das im Graben hoch aufgeſtaute Grundwaſſer nicht Schmutzſtoffen vermiſcht wird und Bodenverunreinigungen, wie ſolche ſeither zu fürchten waren, nicht ſtattfinden können.
Tieflage und Gefälle der Kanäle.
Die Tieflage der Kanäle muß derartig bemeſſen ſein, daß in allen Siſ teilen thunlichſt noch eine Entwäſſerung der Keller von normaler Tiefe möglich und daß zur Erreichung trockener Wohnungen der Grundwaſſerſpiegel entſprech unter Kellerſohle gehalten wird. Andererſeits muß aber berückſichtigt werden, die Kanäle zur Vermeidung des Rückſtaues von Lahn und Wieſeck und der de verbundenen Unannehmlichkeiten und der Notwendigkeit des Ueberpumpens, ſe wegen den mit zunehmender Tiefe erwachſenden Anlage⸗ und Betriebskoſten wie möglichſt hoch angelegt werden müſſen. Auch muß beachtet werden, daß die Höß lage des Netzes derartig bemeſſen wird, daß noch Regenausläſſe nach dem Stadtgrn und der Wieſeck möglich ſind, weil ſonſt die Kanalquerſchnitte ganz bedeutend! größert werden müßten und eine vollſtändige Ausnutzung des Stadtgrabens möglich wäre.
Erwägt man ferner, daß für Rohrkanäle Gefälle bis 1:500, für gemau Kanäle, je nach der von ihnen geführten Waſſermenge, Gefälle von 1:500 bis 1:1 und für Sammelkanäle ſolche von 1:1500 bis 1:3000 nicht leicht überſchritten wei ſollten, ſo wird nach dieſen verſchiedenen Geſichtspunkten die Tieflage des Kanaln beſtimmt werden können.
Hiernach hat ſich die Sohlenhöhe des Hauptſammelkanals vor der jetz Pumpanlage, nach Vereinigung des altſtädtiſchen Sammelkanals I mit denjend der neuſtädtiſchen Nord- und Oſtgebiete II und III, zu+ 1,81 LP ergeben, 18 cm höher wie der jetzige Vereinigungspunkt der beiden Stadtgrabenarme daſell Bei der etwaigen planmäßigen Fortführung des Kanals nach dem Hamm ſoll d ſelbe ein Sohlengefälle von 1:3000 erhalten, und mündet dann unterhalb Eiſenbahnüberführung auf der Höhe von+ 1,67 m in die Wieſeck.


