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von 3,30 m nicht überſchreiten wird, ſodaß alſo hier eine Senkung des Waſſerſpiegels um 30 cm eintreten wird und auch die Grundwaſſerſchwan⸗ kungen um etwa 40 bis 50 cm gegen früher eingeſchränkt werden. Da die mittleren Kellerſohlen an der Wolkengaſſe auf etwa 3,50 m, in den übrigen Gebieten dieſes Stadtteils aber auf etwa+ 4 m liegen, ſo iſt, ſehr tiefe Keller ausgenommen, bei der angenommenen Tieflage der Kanaliſation eine Entwäſſerung derſelben durchgängig erreicht und ein Freihalten derſelben von Grundwaſſer geſichert.
In der Wolkengaſſe und am Tiefenweg können allerdings nur Keller⸗ anlagen von 1,20 bis 1,40 m Tiefe unter Straßenkrone bei Hochflut waſſer— frei gehalten werden, und empfiehlt es ſich hier, eine allmähliche Erhöhung dieſer Straßen über+ 5 m hinaus ins Auge zu faſſen.
Mittlerer Teil der Altſtadt innerhalb des Ringgrabens.
Der gewöhnliche Grundwaſſerſtand dürfte hier in Zukunft auf+ 3 m liegen, und ſollen die Drainagen und tiefſten Einläſſe bei+ 3,50 m beginnen, ſodaß die größten Grundwaſſerſchwankungen 60 cm betragen würden. Da die mittlere Kellerſohlenhöhe etwa 3,70 bis 4 m Lp liegt, ſo iſt auch hier durchgängig eine Entwäſſerung und Trockenhaltung aller gewöhnlichen Keller⸗ anlagen erreicht. Die Grundwaſſerſenkung wird circa 30 bis 40 cm betragen.
Eine zukünftige Erhöhung der tiefliegenden Gegenden an der Wetzſtein⸗ gaſſe, Sandgaſſe ꝛc. auf über+ 5,50 m iſt dringend erwünſcht.
Nördlicher Teil der Altſtadt innerhalb des Ringgrabens.
Der gewöhnliche Grundwaſſerſtand ſoll hier auf+ 3,40 m abgeſenkt, und ein Aufſteigen desſelben über+ 3,80 m vermieden werden. Die Grund⸗ waſſerſenkung beträgt daher hier gegen jetzt mindeſtens 30 cm, und die ſeit⸗ herigen Schwankungen desſelben, welche zurzeit auf 1,50 m geſchätzt werden können, werden alsdann nur noch etwa 40 bis 50 cm betragen. Auch hier iſt überall eine Entwäſſerung der Keller, deren mittlere Sohlenhöhe auf + 4,40 m liegt, ermöglicht.
Nordweſtlicher Teil der Neuſtadt, das Gartfeld, Schwarzlach ꝛc.
Der jetzige gewöhnliche Grundwaſſerſtand von+ 4,15 m ſoll auf + 3,90 m geſenkt und die Schwankungen desſelben, welche ſeither etwa 2 m betrugen, auf 5,20 bis 3,90 m, etwa 1,30 m, eingeſchränkt werden. Die Tieflage des Kanalnetzes würde zwar noch eine größere Einſchränkung ge⸗ ſtatten, allein da hier bedeutender Grundwaſſerandrang zu erwarten ſteht, ſo iſt davon Abſtand genommen worden. Da die Kellerſohlen auf+ 5,20 bis 5,50 m liegen, ſo iſt die Entwäſſerung und Trockenhaltung derſelben geſichert. Neue Straßen ſollen mindeſtens über+ 7 m angelegt werden.
„Nordweſtliche und öſtliche neuſtädtiſche Gebiete zwiſchen Stadtringgraben und
Wieſeck.
Es liegen für dieſelben keine Grundwaſſerbeobachtungen vor, doch iſt die Tieflage des Kanalnetzes derartig gewählt, daß auch hier eine bedeutende Verbeſſerung der Grundwaſſerverhältniſſe eintreten wird. Das Aufſteigen des Grundwaſſers ſoll nicht über+ 4,50 m hinaufgehen, und iſt die Höhe zukünftiger Straßenanlagen hiernach geeignet zu bemeſſen.
Was nunmehr die Geſtaltung des Entwäſſerungsprojektes der Stadtgebiete öſtlich und ſüdlich der Wieſeck bezüglich der Grundwaſſerverhältniſſe angeht, ſind hierfür die obigen Ergebniſſe maßgebend.
3. In den Niederungen der Gebiete längs der Wieſeck und in der Stephansmark
ſteht das Grundwaſſer beträchtlich höher wie der Wieſeckſpiegel. Durch die durch die Kanaliſation nach allen Richtungen hin herbeigeführte Durch⸗ ſchneidung des Bodens und die dadurch verbeſſerten Abflußverhältniſſe wird hier eine Grundwaſſerſenkung eintreten, ſodaß der normale Stand desſelben auf vorausſichtlich+ 3,50 m wird angenommen werden können. Ein Steigen desſelben ſoll bis zur Höhe von+ 4,50 m geſtattet werden und demnach die Schwankungen, welche jetzt etwa 1,40 m betragen, auf 1 m vermindert werden. Von einer größeren Beſchränkung iſt wegen der bei Hochflut zu erwartenden Grundwaſſermenge Abſtand genommen worden. Die Höhenlage neuer Straßen ſollte je nach der Tieflage des Kanalnetzes nicht unter 6,50 bis 7 m betragen.


