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vorhandenen Hauptableitungen anſchließen und ſo demſelben Zweck dienen wen welchen eine planmäßige Entwäſſerung der ganzen Stadt zu erfüllen hätte. die dabei im Lauf der Zeit erwachſenden Koſten werden denjenigen einer regelrel Entwäſſerung ſich nähern und doch wird die Anlage im ganzen beim beſten W nur Stück- und Flickwerk ſein im Gegenſatz zu einem einheitlichen Plan.
An Stelle ſolchen Vorgehens hat darum meines Erachtens vor allen Feſtſtellung eines vollſtändigen, bis ins einzelne durchgearbeiteten, Entwäſſern planes zu treten: zunächſt für die eng bebaute und darum für Niederſchläge m aufnahmsfähige Altſtadt, dann für das unter beſonders ungünſtiger Vorflut leid Gartfeld, und auch für die neuen Stadtteile. Die Löſung der dabei erwachſen Aufgabe wird keineswegs einfach ſein; insbeſondere wird dieſelbe erſchwert wem einerſeits durch die Rückwirkung der Lahnwaſſerſtände, andererſeits durch die M ſichtnahme auf thunliche Verwertung der vorhandenen Anlagen, insbeſondere koſtſpieligen feſten Sohle des Ringgrabens; auch eine— zum mindeſten zeitweiſt künſtliche Hebung der geſamten Abwaſſer der Altſtadt wird dabei erforderlich wel wie ſolche jetzt ſchon bei Hochwaſſer durch die Pumpſtelle auf der Weſtanlage bem wird. Gleichzeitig wird die Ausarbeitung eines ſolchen Planes aber auch zeigen die vorhandenen Zweige des Stadtbaches in den Rahmen des Geſanadnn zweckmäßig ſich einfügen, ob mit der Legung feſter Sohlen dafür in der bisher Weiſe fortgefahren werden darf, oder ob nicht vielmehr den entſprechenden Ha ableitungen andere Richtungen, etwa den einzelnen Straßenzügen folgend, Jen
werden müſſen u. ſ. w.
Zurzeit ſchon enthält der ſtädtiſche Voranſchlag alljährlich Tauſende für 3) der Entwäſſerung, die durch Ankauf der Benner'ſchen Schanze vorbereitete Ger legung der Nordanlage und damit die Verlegung der Einlaufvorrichtungen für Stadtbach werden nicht mehr lange anſtehen können, desgleichen iſt zurzeit ſe beſchloſſen und wird auch für die Folge nicht zu vermeiden ſein die vollſtändige! pflaſterung ganzer Straßenzüge, welche dann aber vielleicht in Bälde zur Verleg von Hauptdohlen unter die Straße von neuem aufgeriſſen werden müſſen u.
Unter dieſen Umſtänden hat der Stadtvorſtand meines Erachtens die umß ſchiebliche Pflicht, durch Beſchaffung eines feſten Entwurfes für die unterirdiſche wäſſerung der Stadt und ſtrenge Einfügung der einzelnen Ausführungen in Rahmen des Geſamtplanes dafür zu ſorgen, daß nicht durch planloſe Ausführn nur der halbe Zweck erreicht wird oder zur Erreichung des Ganzen doppelte Kh aufgewendet werden müſſen.
Die Aufſtellung des Entwurfes ſelbſt denke ich mir in der Weiſe, daß auf dieſem Gebiet bewährter Fachmann(Lindley in Frankfurt, Kreißig in Ma Steuernagel in Köln oder ein anderer) erſucht wird, zunächſt die Grundzüge er ſolchen Planes vorzuſchlagen und nach Feſtſtellung derſelben den Entwurf im einzel durcharbeiten und veranſchlagen zu laſſen. Dieſe Arbeit kann wohl in einem 3 erfolgen und für die Koſten derſelben möchte der Betrag von 5000 ℳ wohl genüg
Die Frage, ob und in welcher Zeitfolge ein ſolcher Entwurf verwirll werden ſoll, iſt billigerweiſe erſt nach Aufſtellung desſelben und Berechnung ſei Ausführungskoſten zu entſcheiden; heute ſchon blindlings zu beſchließen,„Gießen m aufs beſte entwäſſert werden“, wäre meines Erachtens faſt ebenſo verfehlt, als he zu beſchließen oder— wie man wohl hören kann— zu wiederholen:„Gießen ke überhaupt eine zweckmäßige Entwäſſerung nicht erſchwingen“, und dementſpreche Stückwerk zu ſchaffen.
Auch der Umſtand endlich, daß Großh. Miniſterium des Innern undd Juſtiz,„den Geſundheitszuſtand der Stadt Gießen betr.“, ſeit anderthalb Jahr ſeine beſondere Aufmerkſamkeit der Entwäſſerung der Stadt und der Beſchaffun der erforderlichen Aufnahmen zugewendet hat, darf meines Erachtens nicht geg meinen Antrag oder für Vertagung desſelben vorgebracht werden; mit dem Vorgen in dieſer hochwichtigen Frage erſt einen Druck der Aufſichtsbehörden abzuwartet entſpricht ebenſowenig der Bedeutung unſerer Stadt, als der Stellung des Stadt vorſtandes.
Gnauth.


