Anlage I.
Antrag des Beigeordneten Gnauth vom April 1888
betreffend
Aufſtellung eines feſten Entwurfes für die ſyſtematiſche unterirdiſche Entwäſſerung der Stadt Gießen nach den Prinzipien der Neuzeit und zu dieſem Zweck
Einſtellung eines Betrages von 5000 ℳ in den ſtädtiſchen Voranſchlag für 1888/89.
Die Abführung der Niederſchläge und der häuslichen Brauchwaſſer aus unſerer Stadt erfolgt zurzeit in oberirdiſchen Rinnen und unterirdiſchen Dohlen einerſeits nach der Wieſeck, teils direkt(neuere Stadtteile), teils durch Vermittelung der ver⸗ ſchiedenen Verzweigungen des Stadtbachs und des Stadtringgrabens(Altſtadt), anderer⸗ ſeits durch offene Gräben in die Lahn(Gartfeld und Straßen rechts der Lahn).
Dabei iſt faſt durchgängig gegen die Grundregel jeder zweckmäßigen Ent⸗ wäſſerungsanlage, die möglichſt raſche Entfernung der Abwaſſer auf dem nächſten Wege, ebenſo verſtoßen, wie gegen die andere Regel einer möglichſt kurzen ober⸗ irdiſchen Führung der Abwaſſer.
Die Waſſerleitung erfolgt vielmehr meiſt auf langen Strecken und oft ſonder⸗ baren Wegen oberirdiſch in den Goſſen, was bei deren, im allgemeinen geringen Gefälle zur Folge hat, daß im Sommer die in den Brauchwaſſern enthaltenen Sink⸗ ſtoffe ſich niederſchlagen und die Luft verpeſten, und daß im Winter wegen Eis⸗ bildung auf dieſe Art der Waſſerleitung ganz oder zum größten Teil verzichtet werden muß, wobei letzteres um ſo mißlicher geworden iſt, ſeit durch Ausführung der Haus⸗ waſſerverſorgung der Waſſerverbrauch ſich geſteigert hat.
Aber auch die unterirdiſchen Ableitungen entſprechen im allgemeinen nicht den an ſolche zu ſtellenden Anforderungen: zum größeren Teil beſtehen dieſelben aus rauh gemauerten Dohlen von rechteckigem Querſchnitt, ſind alſo danach ſchon zu einer raſchen Ableitung des zugeführten Waſſers ungeeignet; ſodann ſind dieſelben vielfach ſchwer zugänglich und folgen keineswegs der durch das Bodengefäll gegebenen Richtung.
Dasſelbe gilt von den verſchiedenen Zweigen des Stadtbaches und von dem Stadtringgraben: ſo ſinnreich die Anlage derſelben für frühere Zeiten war, ſo wenig genügt dieſelbe den Anforderungen der Neuzeit.
Im ganzen aber entſpricht auch vielfach die Tiefenlage der geſamten Ent⸗ wäſſerungen nicht den geſundheitlichen Rückſichten, wie ſie zur Geltung kommen in dem Streben nach Entwäſſerung aller oder möglichſt vieler Grundſtücke bis auf die Sohle von in zweckmäßiger Tiefe angelegten Kellern, nach Senkung des Grund⸗ waſſerſpiegels und nach thunlicher Gleichhaltung desſelben.
Der Erkenntnis von der Unhaltbarkeit dieſer Zuſtände hat denn auch bereits der Stadtvorſtand nach verſchiedenen Richtungen hin Ausdruck gegeben: durch Legung des Ringgrabens und eines Teils des Stadtbachs in feſte Steinſohlen, durch Aus— führung weiterer Dohlen in der Altſtadt und durch Anlage ſolcher in einzelnen Straßen der neuen Stadtteile hat man mehrfach und mit namhaften Opfern auf Beſeitigung der gröbſten Mißſtände hingearbeitet, und es iſt mit Sicherheit zu er⸗ warten, daß dem entſprechend im Lauf der Jahre unſere Stadt mit einem dichteren Netz unterirdiſcher Dohlen wird verſehen werden müſſen, welche ſich ihrerſeits den


