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Vorlage über die Kanalisation der Stadt Gießen / der Oberbürgermeister: Gnauth
Entstehung
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Verlauf und Inhalt der Arbeiten

betreffend die Kanaliſierung der Stadt Gießen.

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Auf Grund des in Anlage I enthaltenen Antrages waren 5000 N in das Budget der Stadt Gießen pro 1888/89 eingeſtellt worden fürAufſtellung von Entwurf und Voranſchlag über die unterirdiſche Entwäſſerung der Stadt durch einen Fachmann; durch Vertrag vom 14./18. Auguſt 1888 wurde dieſe Arbeit dem Herrn Stadtbauinſpektor Steuernagel in Köln übertragen und zwar für den Umfang des damaligen Bebauungsplanes, mit Ausſchluß jedoch vonHamm und ‚Schießgärten. Die Bürgermeiſterei hatte dabei die Verpflichtung übernommen, zunächſt die ſämt⸗ lichen, zur Ausarbeitung des Entwurfes erforderlichen Unterlagen zu beſchaffen, und zwar insbeſondere: einen Überſichtsplan der Stadt im Maßſtab 1:2000 und mit Eintragung aller erforderlichen Höhenzahlen, Nivellements bezw. Zuſammenſtellungen über die Waſſerſtände von Lahn, Wieſeck und Bruchgraben, über Grundwaſſerſtände an einzelnen Punkten des Stadtgebietes, ſowie über die beobachteten Niederſchlags⸗ mengen und Notizen über die Bodenverhältniſſe im Stadtbereich. Wie ſchon die Aufzählung der beſonders verlangten Unterlagen zeigt, war man in keiner Weiſe vorbereitet auf die Bearbeitung der geſtellten Aufgabe, ſodaß das Herrn Steuernagel überwieſene Material in mehrfacher Hinſicht ziemlich dürftig war, und der wieder⸗ holten ſpäteren Ergänzung bedurfte, ja inſoweit es ſich z. B. um die einzelnen größten Niederſchlagsmengen handelt noch heute bedarf. Von Bedeutung für die Bearbeitung des Kanaliſationsprojektes war weiterhin auch die Frage, ob etwa eine Verpflichtung der Stadt zur Erhaltung der Stadtbäche anzuerkennen ſei; nach Ver⸗ neinung dieſer Frage durch die juriſtiſche Kommiſſion der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung und Beſchaffung aller übrigen Unterlagen hat Herr Stadtbauinſpektor Steuer⸗ nagel unterm 5. Juni 1890 ſein Projekt vorgelegt und erläutert. Ein umfaſſender Auszug aus dem dazu erſtatteten, eingehenden Erläuterungsbericht wurde im Druck vervielfältigt und befindet ſich in Händen der Mitglieder der ſtädtiſchen Vertretung; ein gedrängter Auszug daraus iſt in Anlage II wiederholt. Die Geſamtkoſten waren danach veranſchlagt zu 1280 000, und als dringlichſte Arbeiten bezeichnet die Vertiefung und der Ausbau des weſtlichen Stadtringgrabens von der Pumpanlage bis zum Aſterweg, die Kanaliſation der Altſtadt und der nordweſtlichen Neuſtadt, ſowie die Erweiterung der Pumpanlage; die Koſten dafür waren auf ca. 685 000 angegeben.

Angeſichts der großen Tragweite, wie der finanziellen Bedeutung der ganzen Frage hat die Stadtverordneten⸗Verſammlung zunächſt die Einziehung einer gut⸗ achtlichen AÄußerung über das vorliegende Projekt bei einem anderen hervorragenden Fachmann für geboten erachtet und durch Beſchluß vom 8. Mai 1891 dieſe Prüfung dem Herrn Civilingenieur Lindley in Frankfurt a. M. übertragen, an welchen dabei durch Beſchluß vom 30. Juli desſ. Is. noch insbeſondere die nachſtehenden ſechs ver⸗ ſchiedenen Fragen gerichtet wurden: 1. Iſt es zweckmäßig, den Stadtringgraben

wie geplant zu erhalten, bezw. zu regulieren? 2. Sind bei Verzicht auf die Möglichkeit der Einleitung von Fäkalien erhebliche Vereinfachungen des Projektes,

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vielleicht überhaupt kleinere Dimenſionen der Kanäle zuläſſig? 3. Iſt eine über das Projekt hinausgehende Grundwaſſerſenkung thunlich, bezw. nicht mit unverhältnis⸗ mäßigen Mehrkoſten verknüpft? 4. Stehen auch ohne Einleitung der Fäkalien die