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fühlt, nicht so groß als die ist, welche mir meine 26 Lehrstunden und unausgesetzte Korrekturen verursachen; jedenfalls wäre sie erfreulicher und einladender, sofern ihr innerliche Bereicherung und das hebende Bewußtsein einer gesegneten Wirksamkeit zur Seite stünden. Die Nähe, in welche Sie mir die Promovierung als Ordinarius stellten, mußte mich gleichfalls zur Erklärung der Be- reitwilligkeit anregen, da ich in meiner jetzigen Stellung wohl viele Jahre verbleiben muß, ohne mich durch sie für etwas weiteres be- fähigen zu können. Ja die innere Sehnsucht nach tiefern theologischen Studien, die ich immer in mir empfinde und leider der vielen Be- rufsgeschäfte wegen nur wenig befriedigen kann, hätte mich mit Begeisterung dem Rufe folgen lassen, welcher mich ganz und un- geteilt der theologischen Wiss enschaft zurückgegeben hätte. Auch die Bedenken, gerade in dieser Zeit und unter diesen Verhältnissen in die Fakultät einzutreten, hätten mich nicht zurückschrecken können, da, in dem Falle meine Berufung wäre von der Fakultät beantragt worden, der Genehmigung der Regierung nur dann von mir Folge geleistet worden wäre, wenn die akademische Lehrfreiheit auf keine Weise beschränkt werden wollte ¹).
Nach allen diesen Rücksichten hätte ich Ihrem Antrage freudig entgegenkommen müssen, wenn ich es nicht zu deutlich fühlte, daß ich eine akademische Lehrkanzel ohne Beruf nicht besteigen darf.
1) Im Dezember 1839 erschien„Ueber die Einsegnung der ge- mischten Ehen. Ein theologisches Votum von Martin Joseph Mack. „Diese, nach ihrer Bogenzahl der Censur unterworfene Abhandlung, welche zugleich in der Th. erscheinen sollte, kam in den Buch- handel, ohne zuvor der Censurbehörde vorgelegt worden zu sein.
Als die Censurbehörde von dem Erscheinen der Schrift Kunde erhielt, legte sie ihr Veto ein und hinderte die weitere Ver- preitung derselben. Zugleich wurde Mack wegen des Inhalts der Schrift durch den Universitätskanzler als Regierungs-Commissär zur Verantwortung gezogen“; vgl. lanonym], Memorandum über die Entfernung des Prof. Dr. Mack von seinem kath.-theol. Lehr- amte an der königl. württ. Universität Tübingen von der recht- lichen Seite betrachtet. Ein Beitrag zur Erläuterung des württbg. Kirchenrechts, Schaffhausen 1840, 3 f. Unter dem 22. Februar 1840 wurde Mack auf die Pfarrei Ziegelbach versetzt. Die von Mack selbst veröffentlichten Aktenstücke in: Catholica. Mitteilungen aus der Geschichte der kath. Kirche in Württemberg, Augsburg 1840, 139 ff.
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